Haus überschreiben 2026: Was es kostet und wie Du Dich absicherst

Isabel Weimer
Isabel Weimer Redakteurin
Inhalt geprüft von David Owusu, Geschäftsführer Aktualisiert am 5. Oktober 2026

📖 Inhalt

Irgendwann kommt die Frage in fast jeder Familie auf den Tisch: Sollen die Kinder das Haus erst erben, oder bekommen sie es schon jetzt? Wer zu Lebzeiten überschreibt, kann die Freibeträge der Schenkungsteuer alle zehn Jahre neu nutzen und erspart den Erben später oft den Streit in der Erbengemeinschaft. Gleichzeitig gibst Du mit Deiner Unterschrift beim Notar das Eigentum ab. Fehlen im Vertrag Wohnrecht, Nießbrauch oder Rückforderungsklauseln, wohnst Du danach rechtlich gesehen im Haus Deiner Kinder und hast dort wenig mitzureden.

Hier liest Du, was eine Überschreibung 2026 tatsächlich kostet und wie Du Dich vertraglich absicherst. Dazu gehört auch ein genauer Blick auf die drei Zehnjahresfristen, die in der Praxis ständig durcheinandergeraten. Als Makler in München und Hamburg bewerten wir regelmäßig Häuser, die überschrieben werden sollen oder schon überschrieben wurden, und sehen dabei, welche Vertragsdetails später beim Verkauf teuer werden.

Die kurze Antwort
Was bedeutet es, ein Haus zu überschreiben?

Ein Haus überschreiben heißt, das Eigentum zu Lebzeiten per notariellem Vertrag auf eine andere Person zu übertragen, meist als Schenkung an die eigenen Kinder. Wirksam wird die Übertragung erst mit der Eintragung im Grundbuch. Notar und Grundbuchamt kosten zusammen rund 1 % des Verkehrswerts. Kinder können von jedem Elternteil 400.000 € steuerfrei erhalten, alle zehn Jahre erneut. Wer weiter im Haus wohnen will, sichert sich über ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch im Vertrag ab.

Was kostet es, ein Haus zu überschreiben?

Die Kosten einer Überschreibung hängen fast vollständig am Verkehrswert des Hauses. Der Notar berechnet seine Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Diese Sätze sind gesetzlich festgelegt und bei jedem Notar in Deutschland gleich. Ein Preisvergleich zwischen Kanzleien bringt Dir deshalb nichts.

Für den Schenkungs- oder Übergabevertrag fällt eine doppelte Gebühr an, dazu kommt meist eine halbe Gebühr für den Vollzug. Damit ist gemeint, dass der Notar zum Beispiel die Löschungsbewilligung der Bank einholt oder den Antrag beim Grundbuchamt stellt. Auf die Notarrechnung kommen 19 % Umsatzsteuer. Das Grundbuchamt verlangt für die Umschreibung des Eigentums eine einfache Gebühr, und zwar ohne Umsatzsteuer.

Haus für 400.000 €Haus für 700.000 €Haus für 1.000.000 €
Notar: Beurkundung (2,0)1.570 €2.510 €3.470 €
Notar: Vollzug (0,5)393 €628 €868 €
Auslagen, ca.50 €50 €50 €
Umsatzsteuer 19 %382 €606 €834 €
Grundbuchamt: Eigentumsumschreibung (1,0)785 €1.255 €1.735 €
Summe Grundvariante3.180 €5.048 €6.956 €
Eintragung Nießbrauch im Grundbuch*381 €535 €685 €
Vormerkung für das Rückforderungsrecht (0,5)393 €628 €868 €
Summe mit Absicherung3.953 €6.211 €8.509 €
Anteil am Hauswert0,8 bis 1,0 %0,7 bis 0,9 %0,7 bis 0,85 %

*Annahme: Schenker ist 68 Jahre alt, Nießbrauch mit dem zehnfachen Jahresmietwert angesetzt (1.400 €, 2.000 € bzw. 2.800 € Kaltmiete im Monat).

Wenn Du Dein Haus mit Nießbrauch und Rückforderungsrecht überschreibst, landest Du also bei knapp 1 % des Verkehrswerts. Angaben von 1,5 bis 2 %, wie sie online kursieren, stammen aus dem Hauskauf. Dort kommen Grundschuldbestellung und Betreuungsgebühren dazu, die bei einer Schenkung meist wegfallen.

Welchen Wert der Notar ansetzt, bestimmt die Rechnung. Deshalb lohnt es sich, den Verkehrswert vor dem ersten Termin zu kennen. Mit unserem kostenlosen Immobilienwertrechner bekommst Du in wenigen Minuten eine erste Einschätzung.

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Schenkungsteuer: der Posten, der wirklich teuer werden kann

Notar und Grundbuch sind planbar. Die Schenkungsteuer ist es nur, wenn Du die Freibeträge kennst. Kinder erhalten von jedem Elternteil 400.000 € steuerfrei. Was darüber liegt, wird in Steuerklasse I besteuert, bei Beträgen bis 600.000 € mit 15 %.

Ein Beispiel zeigt, wie viel davon abhängt, wem das Haus gehört. Ein Haus in München-Pasing ist 900.000 € wert und steht allein im Grundbuch des Vaters. Überschreibt er es an seine Tochter, bleiben nach Abzug des Freibetrags 500.000 € steuerpflichtig. Das ergibt 75.000 € Schenkungsteuer. Gehört dasselbe Haus beiden Eltern je zur Hälfte, schenkt jeder 450.000 €. Nach Abzug der Freibeträge bleiben zweimal 50.000 €, bei 7 % sind das zusammen 7.000 €. Gleiches Haus, gleiche Tochter, ein Unterschied von 68.000 €.

Hinzu kommt: Das Finanzamt bewertet Dein Haus nach dem Bewertungsgesetz und nicht nach dem, was Du für realistisch hältst. Liegt der Wert des Finanzamts zu hoch, kannst Du mit einem Verkehrswertgutachten einen niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG).

Grunderwerbsteuer: wann sie wirklich anfällt

Bei einer reinen Schenkung fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Übernimmt das Kind im Gegenzug einen laufenden Kredit, wird aus der Schenkung eine teilweise entgeltliche Übertragung. Zwischen Eltern und Kindern bleibt auch das steuerfrei, weil Verwandte in gerader Linie ausgenommen sind (§ 3 Nr. 6 GrEStG). Für Ehepartner gilt dasselbe. Beim unverheirateten Lebensgefährten sieht es anders aus. Übernimmt er zum Beispiel ein Darlehen über 150.000 €, zahlt er auf diesen Betrag Grunderwerbsteuer, in Hamburg 5,5 %, in Bayern 3,5 %.

Wer zahlt die Kosten?

Gesetzlich haften beide Seiten, in der Praxis übernimmt meist der Beschenkte die Notar- und Grundbuchkosten. Im Vertrag könnt Ihr das frei regeln. Übernimmt der Schenker auch die Schenkungsteuer, gilt diese Übernahme selbst wieder als Schenkung und erhöht den steuerpflichtigen Betrag.

Drei Zehnjahresfristen, die ständig verwechselt werden

Wer sich mit dem Überschreiben beschäftigt, hört ständig von „den zehn Jahren“. Gemeint sind drei verschiedene Fristen aus unterschiedlichen Gesetzen, die unabhängig voneinander laufen. Gerade beim Nießbrauch unterscheiden sie sich an einer Stelle, die viele Familien erst im Erbfall bemerken.

Die drei Zehnjahresfristen nach der Überschreibung
Stell ein, wie viele Jahre seit der Schenkung vergangen sind, und sieh, welche Frist dann noch greift.
Jahre seit der Überschreibung: 5
Im Vertrag vorbehalten:
Freibetrag Schenkungsteuer§ 14 ErbStG
wird zusammengerechnet
wieder frei
Rückforderung Sozialamt§§ 528, 529 BGB
Rückforderung möglich
vorbei
Pflichtteilsergänzung§ 2325 BGB
0 %
Freibetrag
Sozialamt
Pflichtteil der Geschwister
Diese Darstellung dient als erste Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Frist 1: Der Freibetrag bei der Schenkungsteuer (§ 14 ErbStG)

Das Finanzamt addiert alle Schenkungen zwischen denselben zwei Personen innerhalb von zehn Jahren. Danach steht der volle Freibetrag wieder zur Verfügung. Ein Elternpaar kann einem Kind also heute 800.000 € steuerfrei übertragen und in zehn Jahren noch einmal. Jede Schenkung hat dabei ihre eigene Frist. Wer 2026 die Hälfte des Hauses überschreibt und 2031 Geld verschenkt, hat für das Geld erst 2041 wieder den vollen Freibetrag.

Ein vorbehaltener Nießbrauch ändert an dieser Frist nichts. Sie beginnt mit der Schenkung.

Frist 2: Die Rückforderung bei Verarmung (§§ 528, 529 BGB)

Kannst Du nach der Überschreibung Deinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten, darfst Du das Geschenk zurückfordern. Der häufigste Fall ist das Pflegeheim. Reichen Rente und Erspartes nicht für die Heimkosten, zahlt das Sozialamt und holt sich den Anspruch vom Kind zurück. Das Kind muss das Haus dabei nicht zwingend herausgeben. Es kann die ungedeckten Heimkosten laufend bezahlen und so die Rückgabe abwenden, was bei 2.000 bis 3.000 € Eigenanteil im Monat schnell zur Belastung wird.

Dieser Anspruch ist ausgeschlossen, wenn seit der Schenkung zehn Jahre vergangen sind. Bei einem Haus beginnt die Frist nicht erst mit der Eintragung im Grundbuch. Sobald Schenkungsvertrag und Auflassung beurkundet sind und der Antrag auf Umschreibung beim Grundbuchamt eingegangen ist, läuft die Uhr (BGH, Urteil vom 19.07.2011, X ZR 140/10). Das genaue Datum steht in den Grundakten. Ein vorbehaltener Nießbrauch oder ein Wohnrecht hält diese Frist nicht an.

Frist 3: Die Pflichtteilsergänzung (§ 2325 BGB)

Diese Frist betrifft Geschwister oder andere Pflichtteilsberechtigte. Überschreibst Du Dein Haus an eines von zwei Kindern, kann das andere nach Deinem Tod verlangen, so gestellt zu werden, als gehöre das Haus noch zum Nachlass. Das nennt sich Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Die Schenkung zählt im ersten Jahr voll. Danach sinkt sie jedes Jahr um 10 %. Stirbst Du fünf Jahre nach der Überschreibung, werden noch 50 % des Hauswerts berücksichtigt, nach zehn Jahren gar nichts mehr.

Beim Nießbrauch kippt die Regel. Behältst Du Dir den Nießbrauch vor, beginnt diese Frist gar nicht erst zu laufen (BGH, Urteil vom 27.04.1994, IV ZR 132/93). Du hast das Haus aus Sicht des Gerichts noch nicht wirklich aus der Hand gegeben, weil Du es weiter nutzt oder vermietest. Das Kind, das kein Haus bekommen hat, kann seinen Ergänzungsanspruch dann auch 20 Jahre später noch in voller Höhe geltend machen. Seit der Reform 2010 hat der BGH diese Linie ausdrücklich bestätigt. Beim Wohnrecht sieht der BGH die Sache anders. Hier beginnt die Frist im Regelfall ganz normal mit der Umschreibung (BGH, Urteil vom 29.06.2016, IV ZR 474/15).

Für Ehepartner gilt eine Sonderregel: Die Frist beginnt erst mit dem Ende der Ehe. Eine Schenkung an den Ehepartner bleibt also bis zum Tod voll ergänzungspflichtig.

Wer mehrere Kinder hat und nur eines bedenkt, sollte deshalb zwei Dinge vorab klären lassen: ob ein Pflichtteilsverzicht der Geschwister gegen Ausgleichszahlung sinnvoll ist, und ob ein Wohnrecht für die konkrete Situation besser passt als ein Nießbrauch.

Freibetrag SchenkungsteuerRückforderung SozialamtPflichtteilsergänzung
Gesetz§ 14 ErbStG§§ 528, 529 BGB§ 2325 BGB
Wen betrifft es?Beschenkten und FinanzamtSchenker und SozialamtGeschwister, Ehepartner
Wirkung im Zeitverlaufvoll oder gar nichtvoll oder gar nichtminus 10 % pro Jahr
Läuft trotz Nießbrauch?jajanein

Ablauf: vom ersten Gespräch bis zum Grundbucheintrag

Zwischen Deiner Entscheidung und dem neuen Eigentümer im Grundbuch liegen meist zwei bis vier Monate. Den größten Teil davon brauchst Du für die Vorbereitung, der Notartermin selbst dauert selten länger als eine Stunde.

1. Verkehrswert ermitteln

Der Wert Deines Hauses bestimmt die Notarkosten, die Schenkungsteuer und später auch die Höhe eines möglichen Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Für eine erste Einschätzung reicht unser kostenloser Immobilienwertrechner. Liegt der Wert in der Nähe der Freibeträge oder gibt es Geschwister, die leer ausgehen, lohnt sich ein Gutachten, das später vor dem Finanzamt oder im Streit mit Geschwistern standhält.

2. Beratung einholen

Bevor der Notar einen Entwurf schreibt, sollte klar sein, was in den Vertrag gehört: Nießbrauch oder Wohnrecht, welche Rückforderungsrechte, ob Geschwister einen Pflichtteilsverzicht unterschreiben und ob eine Übertragung in Etappen steuerlich besser ist. Dafür sind ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Erbrecht zuständig. Der Notar berät beide Seiten neutral und vertritt deshalb keine davon.

3. Unterlagen sammeln und Entwurf prüfen

Der Notar braucht einen aktuellen Grundbuchauszug, die Personalausweise und Steuer-Identifikationsnummern aller Beteiligten sowie Angaben zu eingetragenen Grundschulden und laufenden Darlehen. Bei einer Eigentumswohnung kommt die Teilungserklärung dazu. Wie Du den Grundbuchauszug bekommst, erklären wir in unserem Ratgeber Grundbuchauszug beantragen. Den Vertragsentwurf erhältst Du vorab. Lies ihn in Ruhe und kläre offene Punkte vor dem Termin, danach wird es teurer.

4. Beurkundung beim Notar

Der Notar liest den Vertrag vollständig vor. In derselben Urkunde erklärt Ihr die Auflassung, also die Einigung darüber, dass das Eigentum übergehen soll. Wer nicht persönlich kommen kann, lässt sich mit notarieller Vollmacht vertreten.

5. Antrag beim Grundbuchamt

Der Notar reicht den Antrag auf Eigentumsumschreibung meist wenige Tage nach dem Termin ein. Mit diesem Datum beginnt die Zehnjahresfrist für eine Rückforderung durch das Sozialamt, es lässt sich später in den Grundakten nachweisen. Zusammen mit dem neuen Eigentümer werden Nießbrauch oder Wohnrecht und die Vormerkung für Dein Rückforderungsrecht eingetragen. Wie lange das dauert, hängt vom Grundbuchamt ab. Zwischen drei Wochen und mehreren Monaten ist alles möglich.

6. Meldung ans Finanzamt

Der Notar schickt eine Abschrift des Vertrags an die Schenkungsteuerstelle des Finanzamts (§ 34 ErbStG). Eine eigene Anzeige ist bei einer notariell beurkundeten Schenkung in der Regel nicht nötig. Das Finanzamt fordert anschließend eine Schenkungsteuererklärung an, wenn es sie braucht, und lässt den Wert des Hauses vom zuständigen Lagefinanzamt feststellen. Bis zum Bescheid vergehen oft mehrere Monate.

Haus mit laufendem Kredit überschreiben

Ein Haus lässt sich auch überschreiben, wenn noch ein Darlehen darauf läuft. Die Grundschuld der Bank bleibt im Grundbuch stehen und wechselt mit dem Eigentum den Besitzer, die Sicherheit der Bank ändert sich also nicht. Offen ist nur, wer den Kredit weiter abbezahlt.

Zahlst Du selbst weiter, bleibt es eine reine Schenkung. Viele Darlehensverträge verlangen trotzdem, dass Du die Bank über den Eigentümerwechsel informierst. Soll Dein Kind den Kredit übernehmen, muss die Bank zustimmen (§ 415 BGB). Sie prüft dann die Bonität Deines Kindes wie bei einem neuen Darlehen. Lehnt sie ab und muss der Kredit vorzeitig abgelöst werden, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden.

Übernimmt Dein Kind die Restschuld, wird aus der Schenkung eine teilweise entgeltliche Übertragung, eine sogenannte gemischte Schenkung. Für die Schenkungsteuer ist das günstig, weil die übernommenen Schulden den steuerpflichtigen Wert senken. Vereinfacht gerechnet: Ein Haus für 600.000 € mit 150.000 € Restschuld bringt Deinem Kind 450.000 €. Nach dem Freibetrag von 400.000 € bleiben 50.000 €, darauf fallen 7 % an, also 3.500 €.

Bei einem vermieteten Haus steckt in der Schuldübernahme allerdings eine Falle. Der entgeltliche Teil gilt steuerlich als Verkauf. Hast Du das Haus vor weniger als zehn Jahren gekauft, kann dadurch Spekulationssteuer anfallen. Ein Beispiel: Du hast eine vermietete Doppelhaushälfte 2020 für 400.000 € gekauft, heute ist sie 600.000 € wert, und Deine Tochter übernimmt 200.000 € Darlehen. Ein Drittel der Übertragung gilt dann als Verkauf, und der Gewinn auf dieses Drittel ist einkommensteuerpflichtig. Bei einem Haus, das Du selbst bewohnst, greift diese Regel nicht. Zur Grunderwerbsteuer bei übernommenen Schulden findest Du oben im Kostenabschnitt alles Nötige.

Nachteile und typische Fehler

Die meisten Probleme mit überschriebenen Häusern entstehen nicht am Notartermin, sie tauchen zehn oder fünfzehn Jahre später auf. Diese Fehler begegnen uns am häufigsten.

Kein Rückforderungsrecht vereinbart

Ohne Rückforderungsrecht gehört das Haus Deinem Kind ohne Wenn und Aber. Gerät es in die Insolvenz, können Gläubiger auf das Haus zugreifen. Lässt es sich scheiden, bleibt das Haus selbst zwar außen vor, weil Schenkungen der Eltern nicht in den Zugewinn fallen, jede Wertsteigerung seit der Schenkung aber schon. Stirbt Dein Kind vor Dir, erben seine Erben, im Zweifel also auch Dein Schwiegerkind. Ein Rückforderungsrecht für diese Fälle kostet im Vertrag ein paar Zeilen und sichert Dich über eine Vormerkung im Grundbuch ab.

Wohnrecht ohne Kostenregelung

Wer zahlt die Heizung, die Grundsteuer, das neue Dach? Das Gesetz regelt nur die laufende Unterhaltung, und selbst die ist vielen Familien nicht bewusst. Für eine große Reparatur ist nach dem Gesetz niemand verpflichtet. Leckt nach 25 Jahren das Dach, streiten Eltern und Kind im schlimmsten Fall darüber, wer die 40.000 € übernimmt. Schreib deshalb in den Vertrag, wer welche Kosten trägt.

Geschwister nicht einbezogen

Bekommt nur ein Kind das Haus, haben die anderen nach Deinem Tod einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Das Kind mit dem Haus muss dann unter Umständen sechsstellige Beträge auszahlen und dafür verkaufen. Ein notarieller Pflichtteilsverzicht der Geschwister gegen eine Ausgleichszahlung schafft Klarheit, solange alle noch miteinander reden.

Nießbrauch nur wegen der Steuer gewählt

Der Nießbrauch senkt die Schenkungsteuer, und deshalb wird er oft empfohlen. Wer aber mehrere Kinder hat, stoppt damit die Abschmelzung des Pflichtteils. Wenn Du nur im Haus wohnen willst und nicht vermieten musst, ist ein Wohnrecht an Deiner eigenen Wohnung manchmal die bessere Wahl. Das solltest Du mit Deinem Berater durchrechnen.

Pflegefall unterschätzt

Viele Familien verlassen sich darauf, dass Kinder erst ab 100.000 € Jahreseinkommen für ihre Eltern zahlen müssen. Diese Grenze aus dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt aber nur für den Elternunterhalt. Die Rückforderung einer Schenkung durch das Sozialamt ist davon unabhängig. Muss Deine Mutter drei Jahre nach der Überschreibung ins Pflegeheim, kann das Sozialamt die ungedeckten Heimkosten von Deinem Kind verlangen, egal wie viel es verdient.

Und wenn das Haus später verkauft werden soll?

Als Eigentümer darf Dein Kind das Haus grundsätzlich verkaufen. Hast Du Dir im Vertrag ein Rückforderungsrecht für den Fall eines Verkaufs ohne Deine Zustimmung gesichert, braucht es Dein Einverständnis. In der Praxis ist das selten das eigentliche Problem. Schwieriger wird es mit den Rechten, die im Grundbuch stehen.

Ein Nießbrauch oder Wohnrecht bleibt beim Verkauf bestehen, der Käufer übernimmt es mit. Selbstnutzer fallen damit fast komplett weg, weil sie nicht einziehen können, solange Du lebst. Übrig bleiben Kapitalanleger, und die rechnen scharf. Sie ziehen mindestens den Kapitalwert Deines Rechts vom Kaufpreis ab, oft mehr, weil niemand weiß, wie lange es besteht. Bei einem Haus für 700.000 €, einer Nießbraucherin von 72 Jahren und einem Mietwert von 2.000 € im Monat liegt dieser Kapitalwert bei rund 250.000 €. Mehr als 450.000 € bietet dann kaum jemand.

Soll das Haus zum vollen Preis verkauft werden, muss das Recht vorher gelöscht werden. Verzichtest Du unentgeltlich darauf, wertet das Finanzamt das als weitere Schenkung an Dein Kind. Gleichzeitig beginnt dann die Pflichtteilsfrist, die beim Nießbrauch bis dahin gar nicht gelaufen ist. Alternativ lässt sich vereinbaren, dass Du einen Teil des Verkaufserlöses als Ausgleich erhältst. Welche Variante steuerlich günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.

Eine gute Nachricht gibt es bei der Spekulationsfrist: Dein Kind übernimmt Deinen ursprünglichen Kaufzeitpunkt. Hast Du das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, bleibt der Verkauf steuerfrei, auch wenn die Schenkung erst ein Jahr zurückliegt.

Wie ein Verkauf mit eingetragenen Rechten konkret abläuft, beschreiben wir in unserem Ratgeber zum überschriebenen Haus. Wenn Du statt einer Schenkung über einen Verkauf innerhalb der Familie nachdenkst, hilft Dir unser Artikel zum Hausverkauf an Kinder weiter.

Häufige Fragen zum Haus überschreiben

Kann ich mein Haus überschreiben und trotzdem darin wohnen bleiben?

Ja. Dafür lässt Du Dir im Vertrag ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch eintragen. Beide stehen im Grundbuch und gelten auch gegenüber einem späteren Käufer oder den Gläubigern Deines Kindes. Mit dem Wohnrecht darfst Du selbst im Haus wohnen, mit dem Nießbrauch darfst Du es zusätzlich vermieten und die Miete behalten.

Kann eine Überschreibung rückgängig gemacht werden?

Nur in bestimmten Fällen. Das Gesetz erlaubt eine Rückforderung, wenn Du verarmst (§ 528 BGB) oder wenn sich Dein Kind Dir gegenüber grob undankbar verhält (§ 530 BGB). Alle anderen Fälle, etwa Insolvenz oder Scheidung Deines Kindes, musst Du vorab im Vertrag als Rückforderungsrecht vereinbaren. Eine freiwillige Rückübertragung ohne solche Klausel ist steuerlich eine neue Schenkung und kostet erneut Notar- und Grundbuchgebühren.

Was passiert, wenn ich innerhalb von zehn Jahren ins Pflegeheim muss?

Reichen Deine Rente und Dein Vermögen nicht für die Heimkosten, zahlt zunächst das Sozialamt. Es kann die Schenkung dann von Deinem Kind zurückfordern, und zwar in Höhe der ungedeckten Kosten. Dein Kind kann die Kosten laufend übernehmen und so verhindern, dass das Haus herausgegeben werden muss. Die 100.000-€-Einkommensgrenze beim Elternunterhalt schützt hier nicht.

Kann ich mein Haus an meinen Lebensgefährten überschreiben?

Ja, aber es wird teuer. Unverheiratete Partner haben nur einen Freibetrag von 20.000 € und zahlen in Steuerklasse III 30 % Schenkungsteuer. Bei einem Haus für 400.000 € sind das 114.000 €. Verheiratete Partner haben dagegen einen Freibetrag von 500.000 €, dieselbe Übertragung wäre steuerfrei

Wie lange dauert eine Hausüberschreibung?

Für Beratung, Unterlagen und Vertragsentwurf solltest Du vier bis acht Wochen einplanen. Nach dem Notartermin dauert die Eintragung im Grundbuch je nach Amt einige Wochen bis mehrere Monate. Die wichtigen Fristen beginnen teilweise schon mit dem Antrag beim Grundbuchamt, lange bevor Du die Eintragungsnachricht in der Hand hältst.

Muss ich die Überschreibung dem Finanzamt melden?

Bei einer notariell beurkundeten Schenkung übernimmt das der Notar. Das Finanzamt meldet sich anschließend bei Dir oder Deinem Kind, wenn es eine Schenkungsteuererklärung braucht. Diese Aufforderung solltest Du innerhalb der gesetzten Frist beantworten, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt.

Dein nächster Schritt

Bevor Du einen Notartermin vereinbarst, solltest Du wissen, was Dein Haus heute wert ist. Davon hängt ab, ob Du unter den Freibeträgen bleibst, ob sich eine Übertragung in Etappen lohnt und wie viel Geschwister später fordern könnten. Mit unserem kostenlosen Immobilienwertrechner bekommst Du in wenigen Minuten eine erste Zahl.

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  2. Für wie viel Deine Nachbarn verkauft haben
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Isabel Weimer
Redakteurin · David & Jacques Immobilien

Isabel ist ausgebildete Journalistin (AMD) und schreibt seit 2015 für Verlage und seit 2020 für Immobilienportale. Bei David & Jacques verantwortet sie die redaktionellen Inhalte und arbeitet aus der Hamburger Filiale heraus, wo sie den Makleralltag täglich miterlebt. Ihre Artikel entstehen im direkten Austausch mit den D&J-Beratern und stützen sich auf interne Verkaufsdaten sowie das hauseigene Netzwerk aus Notaren, Fachanwälten und Banken.

Fachlich geprüft von David Owusu, Geschäftsführer
David & Jacques ist als Immobilienmakler in Hamburg und München tätig. Dieser Artikel beschreibt rechtliche und steuerliche Modelle und ersetzt keine individuelle Beratung.
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