Ohne Grundbuchauszug geht beim Immobilienverkauf wenig voran: Die Bank verlangt ihn für die Finanzierung, der Notar braucht ihn für den Kaufvertragsentwurf. Trotzdem warten viele Eigentümer zwei Wochen auf ihren Antrag oder zahlen bei Online-Diensten 35 bis 50 Euro für ein Dokument, das beim Amtsgericht 10 Euro kostet.
In diesem Artikel erfährst Du, wo Du den Grundbuchauszug beantragen kannst, welche Kosten anfallen und welcher der drei Wege für Deine Situation der schnellste ist. Dazu bekommst Du einen Musterantrag zum Kopieren. Und falls Du Deinen Verkauf mit uns planst:
Bei einer Beauftragung von David & Jacques übernehmen wir die Beschaffung und die Kosten des Grundbuchauszugs komplett für Dich.
Einen Grundbuchauszug beantragst Du beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt): persönlich, per Post oder in einigen Bundesländern online. Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse, etwa als Eigentümer, Käufer oder Erbe. Per Post dauert die Zustellung ein bis zwei Wochen, über den Notar geht es oft am selben Tag.
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht drin?
Ein Grundbuchauszug ist die amtliche Abschrift aller aktuellen Eintragungen zu einem Grundstück oder einer Immobilie. Geführt wird das Grundbuch beim Amtsgericht, das dafür als Grundbuchamt auftritt. Eine Ausnahme gibt es in Baden-Württemberg: Dort haben seit der Grundbuchreform 13 zentrale Amtsgerichte die Grundbücher übernommen, die früher bei den Gemeinden lagen. Der Auszug beantwortet zwei Fragen, an denen jeder Immobilienverkauf hängt: Wem gehört die Immobilie wirklich, und welche Rechte Dritter lasten darauf?
Jedes Grundbuchblatt folgt demselben Aufbau:
| Teil | Was drinsteht | Warum es für Dich zählt |
| Bestandsverzeichnis | Lage, Gemarkung, Flurstück und Größe des Grundstücks | Muss mit den Angaben im Kaufvertrag und im Exposé übereinstimmen |
| Abteilung I | Eigentümer und Grundlage des Erwerbs (Kauf, Erbfolge, Zuschlag) | Zeigt, ob Dein Verkäufer überhaupt verkaufen darf und ob Miteigentümer zustimmen müssen |
| Abteilung II | Lasten und Beschränkungen: Wegerechte, Wohnrecht, Nießbrauch, Vormerkungen | Viele dieser Rechte bleiben nach dem Kauf bestehen und drücken den Wert |
| Abteilung III | Grundpfandrechte: Grundschulden und Hypotheken mit Betrag und Gläubiger | Eingetragene Grundschulden müssen vor der Übergabe gelöscht oder vom Käufer übernommen werden. Die Bank des Käufers schaut hier zuerst hin. |
Den Auszug bekommst Du in zwei Varianten. Die unbeglaubigte Abschrift kostet 10 Euro und reicht für Deine eigene Prüfung, meist auch für Kaufinteressenten. Die beglaubigte Abschrift für 20 Euro trägt einen amtlichen Vermerk und wird verlangt, wenn Behörden oder Gerichte den Auszug als Nachweis akzeptieren sollen. Banken begnügen sich bei der Finanzierung in der Praxis oft mit der unbeglaubigten Version, fragen aber im Zweifel nach einem aktuellen Datum: Älter als drei Monate sollte der Auszug bei Vorlage nicht sein.
Noch ein Punkt, der oft übersehen wird: Der Auszug zeigt nur den aktuellen Stand. Gelöschte Eintragungen, etwa eine getilgte Grundschuld der Vorbesitzer, findest Du dort nicht mehr. Wer die Historie braucht, muss Einsicht in die Grundakte beantragen.
Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?
Das Grundbuch ist kein öffentliches Register, in das jeder hineinschauen kann. Einsicht bekommt nur, wer dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse nach § 12 GBO darlegt. Die Hürde ist niedriger, als viele denken, aber sie existiert. So sieht es für die einzelnen Gruppen aus:
Eigentümer haben jederzeit ein berechtigtes Interesse am eigenen Grundbuchblatt. Der Personalausweis genügt.
Kaufinteressenten brauchen einen Nachweis, dass die Verhandlungen konkret sind: einen Kaufvertragsentwurf vom Notar oder eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers. Dass Dir ein Haus gefällt, reicht dem Amtsgericht nicht.
Erben weisen ihre Stellung mit dem Erbschein oder einem eröffneten notariellen Testament nach.
Gläubiger kommen mit einem vollstreckbaren Titel an den Auszug, etwa um vor einer Zwangsvollstreckung die Eigentumsverhältnisse zu prüfen.
Mieter haben nur in Ausnahmefällen ein berechtigtes Interesse, zum Beispiel wenn unklar ist, wer nach einem Verkauf der neue Vermieter ist, oder wenn eine Zwangsversteigerung im Raum steht.
Notare, Banken und Behörden brauchen den Papierweg gar nicht: Sie rufen das Grundbuch über das automatisierte Abrufverfahren elektronisch ab.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle prüft jeden Antrag. Abgelehnt wird, wer nur neugierig ist: Wer wissen will, was dem Nachbarn gehört oder wie hoch das Haus gegenüber belastet ist, geht leer aus. Genau dafür ist die Hürde da, denn im Grundbuch stehen sensible Finanzdaten.
Für Kaufinteressenten gibt es einen einfacheren Weg, als selbst zum Amtsgericht zu gehen: Lass Dir den Auszug vom Verkäufer oder dessen Makler vorlegen. Bei David & Jacques gehört der aktuelle Grundbuchauszug zu den Unterlagen, die ernsthafte Interessenten ohne eigenen Antrag von uns erhalten.
Die drei Wege im Vergleich: Amtsgericht, Notar, Online-Dienst
Für die Beantragung gibt es drei Wege, und sie unterscheiden sich deutlich bei Kosten und Tempo:
| Amtsgericht (Grundbuchamt) | Notar | Online-Dienstleister | |
| Kosten | 10 € unbeglaubigt, 20 € beglaubigt | 10 € unbeglaubigt, 15 € beglaubigt, ggf. zzgl. Auslagen | ca. 35 bis 50 € plus Amtsgebühren |
| Dauer | Vor Ort sofort bis wenige Tage, per Post bis zu zwei Wochen | Oft am selben Tag über den elektronischen Abruf | Einige Tage, der Anbieter reicht Deinen Antrag nur weiter |
| Nachweis nötig? | Ja, berechtigtes Interesse plus Ausweis | Ja, der Notar prüft Dein Anliegen | Ja, Nachweise und meist eine Vollmacht |
| Passt für Dich, wenn | Du Zeit hast und nichts zu viel zahlen willst | ohnehin ein Notar in Deinen Verkauf oder Kauf eingebunden ist | Du den Aufpreis fürs Abgeben bewusst in Kauf nimmst |
Weg 1: Direkt beim Amtsgericht. Der günstigste Weg und in den meisten Fällen der richtige. Du stellst den Antrag persönlich, per Post oder je nach Bundesland über ein Online-Formular der Justiz. Welches Amtsgericht zuständig ist, findest Du über die PLZ-Suche auf justiz.de heraus. Wie der Antrag konkret aussieht, zeigen wir Dir im nächsten Abschnitt inklusive Musterschreiben.
Weg 2: Über den Notar. Notare sind an das automatisierte Abrufverfahren angeschlossen und ziehen den Auszug elektronisch, häufig noch am selben Tag. Steht bei Dir ein Immobilienverkauf oder -kauf an, ist das der praktischste Weg: Der Notar braucht für den Kaufvertragsentwurf sowieso einen aktuellen Auszug und besorgt ihn im Zuge der Beurkundungsvorbereitung mit. Extra beauftragen musst Du dafür niemanden.
Weg 3: Kommerzielle Online-Portale. Diverse Anbieter werben damit, Dir den Behördengang abzunehmen. Tatsächlich füllen sie mit Deinen Daten und Deiner Vollmacht denselben Antrag aus, den Du selbst stellen könntest, und reichen ihn beim Amtsgericht ein. Schneller als der Direktweg sind sie dadurch selten, teurer fast immer. Warum wir von diesem Weg in den meisten Fällen abraten, liest Du im Kosten-Kapitel.
Und dann gibt es noch den vierten Weg, der in keiner Vergleichstabelle der Portale auftaucht: Du beantragst gar nichts. Verkaufst Du Deine Immobilie mit David & Jacques, beschaffen wir den aktuellen Grundbuchauszug für Dich und tragen die Gebühren. Das gilt für alle Unterlagen, die Käufer und Bank sehen wollen.
Du spielst mit dem Gedanken, zu verkaufen? Dann kläre vor dem Papierkram die wichtigste Frage zuerst: Was ist Deine Immobilie aktuell wert? Unser Immobilienwertrechner liefert Dir in wenigen Minuten eine erste Einschätzung, kostenlos und unverbindlich:
Schritt für Schritt: So stellst Du den Antrag beim Amtsgericht
Der Antrag beim Grundbuchamt ist formlos möglich. Ein Brief mit den richtigen Angaben genügt, ein amtliches Formular brauchst Du in den meisten Bundesländern nicht. So gehst Du vor:
Schritt 1: Zuständiges Amtsgericht finden. Maßgeblich ist der Ort der Immobilie, nicht Dein Wohnort. Auf justiz.de gibst Du die Postleitzahl des Grundstücks ein und bekommst das zuständige Amtsgericht mit Adresse angezeigt. In Baden-Württemberg führen 13 zentrale Amtsgerichte das Grundbuch, das zuständige findest Du ebenfalls über das Orts- und Gerichtsverzeichnis auf justiz.de.
Schritt 2: Angaben zusammenstellen. Je genauer Du die Immobilie bezeichnest, desto schneller läuft die Bearbeitung. Ideal ist die Grundbuchblatt-Nummer, die findest Du auf alten Auszügen, im Kaufvertrag oder in Deinen Finanzierungsunterlagen. Hast Du sie nicht, reichen Adresse sowie Gemarkung und Flurstück, das Amt recherchiert das Blatt dann selbst.
Schritt 3: Form wählen. Schreib dazu, ob Du eine unbeglaubigte (10 Euro) oder beglaubigte Abschrift (20 Euro) brauchst. Im Zweifel: unbeglaubigt. Aufstocken kannst Du später immer noch.
Schritt 4: Berechtigtes Interesse belegen. Als Eigentümer legst Du eine Kopie Deines Personalausweises bei. Alle anderen fügen ihren Nachweis hinzu, etwa Erbschein, Kaufvertragsentwurf oder Vollmacht des Eigentümers.
Schritt 5: Abschicken und zahlen. Per Post, in vielen Amtsgerichten auch per Fax oder E-Mail mit eingescanntem Antrag, in Bayern zusätzlich online mit der BayernID. Die Gebühr zahlst Du je nach Gericht per Rechnung oder Kostenmarke. Der Auszug kommt aus Datenschutzgründen per Post, nicht per E-Mail.
Musterantrag zum Kopieren
Ein Hinweis zur E-Mail-Variante: Manche Gerichte akzeptieren sie, andere ausdrücklich nicht. Das Amtsgericht München nimmt Anträge per E-Mail an, andere bayerische Gerichte handhaben das teils anders. Ein kurzer Blick auf die Website des zuständigen Gerichts erspart Dir eine Ablehnungsschleife.
Kosten: Das zahlst Du wirklich
Die Gebühren für den Grundbuchauszug sind bundesweit im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Es gibt also keinen Grund, an verschiedenen Stellen Preise zu vergleichen, der Auszug kostet beim Amtsgericht überall dasselbe:
| Leistung | Kosten |
| Einsicht ins Grundbuch vor Ort (Terminvereinbarung beim Grundbuchamt) | kostenlos |
| Unbeglaubigte Abschrift | 10 Euro |
| Beglaubigte Abschrift | 20 Euro |
| Auszug über den Notar | 10 bzw. 15 Euro, ggf. zzgl. Auslagen |
| Kommerzielle Online-Portale | ca. 35 bis 50 Euro, zzgl. der Amtsgebühren |
Der erste Punkt wird gern übersehen: Willst Du nur wissen, was im Grundbuch steht, und brauchst kein Dokument in der Hand, kannst Du beim Grundbuchamt einen Termin zur Einsicht vereinbaren. Das kostet nichts. Bezahlt wird erst, wenn Du eine Abschrift mitnehmen willst.
Die Kostenfalle: Online-Portale, die nur weiterleiten
Suchst Du nach „Grundbuchauszug online beantragen“, landest Du schnell bei kommerziellen Anbietern, deren Seiten aussehen wie Behördenportale. Das Geschäftsmodell dahinter ist simpel: Du füllst dort ein Formular aus, erteilst eine Vollmacht, und der Anbieter reicht denselben formlosen Antrag beim Amtsgericht ein, den Du mit unserem Muster in fünf Minuten selbst stellst. Dafür berechnen die Portale 35 bis 50 Euro Servicegebühr, die 10 oder 20 Euro fürs Amtsgericht kommen obendrauf. Schneller wird es dadurch nicht, denn auch der Antrag des Portals durchläuft die normale Bearbeitung beim Grundbuchamt, und der Auszug kommt weiterhin per Post.
Seriös daran ist wenig, verboten allerdings auch nichts. Wenn Dir 40 Euro fürs Abgeben des Papierkrams ehrlich lieber sind, ist das eine legitime Entscheidung. Wissen solltest Du nur, wofür Du zahlst: für eine Weiterleitung, nicht für einen schnelleren oder besseren Zugang zum Grundbuch.
Ein Erkennungsmerkmal hilft bei der Einordnung: Echte Justizportale enden auf Domains der Länder oder des Bundes und verlangen nur die Amtsgebühren. Steht im Impressum eine GmbH und im Bestellprozess eine „Servicepauschale“, bist Du bei einem kommerziellen Vermittler.
Beim Verkauf mit uns: 0 Euro
Beauftragst Du einen Makler mit dem Verkauf, hängt die Kostenübernahme vom Anbieter ab. Bei David & Jacques ist die Sache klar geregelt: Wir beschaffen den aktuellen Grundbuchauszug für Dich und übernehmen die Gebühren komplett, genau wie alle weiteren Verkaufsunterlagen. Du musst dafür weder zum Amtsgericht noch einen Antrag stellen.
Dauer: Wann liegt der Auszug im Briefkasten?
Die kurze Antwort: Beim Amtsgericht dauert es per Post meist ein bis zwei Wochen, vor Ort bekommst Du den Auszug oft direkt mit, und über den Notar liegt er häufig noch am selben Tag vor. Eine gesetzliche Frist für die Bearbeitung gibt es nicht, das Tempo hängt von der Auslastung des jeweiligen Grundbuchamts ab.
Im Einzelnen:
Persönlich beim Amtsgericht: Der schnellste Weg für Selbermacher. Du gehst mit Ausweis und Nachweis zur Geschäftsstelle, und in vielen Gerichten wird der Auszug direkt ausgedruckt. Manche Gerichte verlangen eine Terminvereinbarung, ein Anruf vorab erspart Dir den doppelten Weg.
Schriftlich per Post: Rechne mit ein bis zwei Wochen zwischen Abschicken und Briefkasten. In Stoßzeiten oder bei personell dünn besetzten Grundbuchämtern kann es auch drei bis vier Wochen dauern. Fehlt eine Angabe oder der Nachweis zum berechtigten Interesse, fragt das Gericht schriftlich nach, und die Uhr beginnt praktisch von vorn. Deshalb lohnt sich die Sorgfalt aus Sektion 4: Ein vollständiger Antrag ist der größte Zeithebel, den Du selbst in der Hand hast.
Über den Notar: Notare rufen das elektronische Grundbuch direkt ab und drucken den Auszug aus, das dauert Minuten. Der Weg lohnt sich vor allem, wenn ohnehin eine Beurkundung ansteht. Nur für einen einzelnen Auszug einen Notartermin zu vereinbaren, ist möglich, aber selten nötig.
Über Online-Portale: Keine Abkürzung. Der Antrag des Portals landet in derselben Warteschlange wie Deiner, plus einen Zwischenschritt für die Weiterleitung.
Ein Timing-Hinweis für Verkäufer: Da der Auszug bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein sollte, bringt es nichts, ihn ein halbes Jahr vor dem geplanten Verkauf zu beantragen. Sinnvoll ist die Beantragung, sobald Du konkret in die Vermarktung gehst, dann ist er frisch, wenn Interessenten und Banken danach fragen. Läuft Dein Verkauf über uns, entfällt diese Planung ohnehin: Wir ziehen den Auszug dann, wenn er gebraucht wird.
Besonderheiten in München, Hamburg und den Bundesländern
Das Grundbuchrecht ist Bundesrecht, die Gebühren sind überall gleich. Was sich unterscheidet, ist der Weg zum Antrag. Ein Überblick mit Fokus auf unsere beiden Standorte:
München
Für Grundstücke im Stadtgebiet ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht München in der Infanteriestraße zuständig. Den Antrag stellst Du schriftlich per Post, per Fax, per E-Mail oder durch Abgabe vor Ort; das Gericht stellt dafür ein eigenes Antragsformular bereit und verweist vorrangig auf die Formulare des Bayernportals.
Eine Eigenheit solltest Du kennen: Am Telefon darf das Grundbuchamt aus Datenschutzgründen keine Auskunft zum Inhalt des Grundbuchs geben. Anrufen und schnell den Eigentümer erfragen funktioniert also nicht. Die Bearbeitungszeiten schwanken je nach Auftragslage deutlich, die persönliche Abholung zu den Öffnungszeiten ist im Zweifel schneller als der Postweg.
Bayernweit läuft der Online-Antrag über das Bayernportal mit der BayernID.
Hamburg
Hier gibt es kein zentrales Grundbuchamt für die ganze Stadt, zuständig ist je nach Lage der Immobilie das Grundbuchamt des jeweiligen Amtsgerichts, etwa Hamburg-Mitte an der Caffamacherreihe. Der Antrag auf einen Grundbuchausdruck läuft schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen, und der Auszug kommt aus Datenschutzgründen grundsätzlich per Post, nicht unverschlüsselt übers Internet.
Für die Einsicht gilt: Anfragen per E-Mail sind nicht möglich, der Weg führt über Briefpost, Fax oder den persönlichen Termin. Dafür gibt es einen Trost: Die Einsicht ins Grundbuch beim Grundbuchamt selbst ist gebührenfrei.
Baden-Württemberg
Hierbei handelt es sich um einen Sonderfall wegen der Grundbuchreform. Das Grundbuch führen 13 zentrale Amtsgerichte, und ob Deine Gemeinde noch eine Grundbucheinsichtsstelle hat, erfährst Du bei der Gemeindeverwaltung.
Das zuständige Amtsgericht liegt deshalb oft nicht in Deinem Ort, die Suche über das Orts- und Gerichtsverzeichnis auf justiz.de führt Dich hin.
Alle anderen Bundesländer
Zuständig ist das Amtsgericht am Ort der Immobilie, der Ablauf entspricht der Anleitung aus Sektion 4. Einige Länder bieten Online-Anträge über ihre Justiz- oder Serviceportale an, der Versand des Auszugs bleibt trotzdem fast überall der Postweg.
Vorsicht bei „offiziell“ klingenden Domains
Bei der Recherche zu München und Hamburg stößt Du auf Seiten mit Namen, die nach Behörde klingen und Adresse samt Öffnungszeiten des echten Amtsgerichts anzeigen. Dahinter stehen die kommerziellen Vermittler aus dem Kosten-Kapitel.
Manche sagen es immerhin selbst: Ein solches Portal beschreibt sich als privatwirtschaftliches Verzeichnis aller Grundbuchämter und ausdrücklich nicht als Behördenseite, die Amtsgebühren von 10 bzw. 20 Euro kommen zur Servicegebühr hinzu. Die echten Seiten erkennst Du an den Justiz-Domains der Länder: justiz.bayern.de für München, hamburg.de für Hamburg.
Grundbuchauszug beim Immobilienverkauf: Wann Du ihn brauchst und wie aktuell er sein muss
Spätestens mit der Entscheidung für den Verkauf wird der Grundbuchauszug vom Verwaltungsdokument zum Arbeitswerkzeug. An vier Stellen im Verkaufsprozess wird er gebraucht:
Bei der Vorbereitung
Bevor die Immobilie in die Vermarktung geht, gehört ein Blick in Abteilung II und III. Steht dort noch die Grundschuld aus Deiner längst getilgten Finanzierung? Dann solltest Du die Löschung anstoßen oder mit dem Notar klären, ob der Käufer sie übernimmt. Findet sich ein altes Wohnrecht oder ein Wegerecht, muss das ins Exposé und in die Preisfindung, denn solche Rechte bestehen nach dem Verkauf weiter. Unangenehm wird es, wenn der Kaufinteressent solche Einträge vor Dir entdeckt.
Bei ernsthaften Interessenten
Wer kurz vor der Kaufentscheidung steht, will die Eigentumsverhältnisse und Belastungen schwarz auf weiß sehen. Ein vorbereiteter Auszug signalisiert einen aufgeräumten Verkauf und beschleunigt die Entscheidung.
Bei der Bank des Käufers
Keine Finanzierungszusage ohne Grundbuchauszug. Die Bank prüft, was sie beleiht, und verlangt dafür einen aktuellen Stand.
Beim Notar
Für den Kaufvertragsentwurf ruft der Notar das Grundbuch ohnehin selbst elektronisch ab. Dein vorbereiteter Auszug beschleunigt trotzdem die Vorgespräche, weil alle Beteiligten von Anfang an über dieselben Fakten reden.
Zur Aktualität: Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, in der Praxis akzeptieren Banken und Käufer aber keinen Auszug, der älter als drei Monate ist. Die Logik dahinter ist einfach, denn zwischen Ausstellung und Vorlage kann eine neue Grundschuld oder eine Vormerkung eingetragen worden sein. Plane deshalb rückwärts: Der Auszug sollte frisch sein, wenn die Vermarktung startet, nicht wenn Du zum ersten Mal über den Verkauf nachdenkst.
Mit uns verkaufst Du ohne Behördengänge
Bei einem Verkauf mit David & Jacques streichst Du dieses Kapitel von Deiner Liste. Wir beschaffen den aktuellen Grundbuchauszug, übernehmen die Gebühren und stellen alle Unterlagen zusammen, die Kaufinteressenten, Bank und Notar sehen wollen. Auffälligkeiten in Abteilung II und III sprechen wir vor der Vermarktung mit Dir durch, damit es im Verkaufsprozess keine Überraschungen gibt.
Du überlegst, Deine Immobilie in München oder Hamburg zu verkaufen? Dann lass uns sprechen. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, was Deine Immobilie wert ist und wie ein Verkauf mit uns abläuft.
FAQ: Häufige Fragen zum Grundbuchauszug
Kann ich das Grundbuch kostenlos einsehen?
Ja. Die Einsicht vor Ort beim Grundbuchamt ist gebührenfrei, Du brauchst nur einen Termin, Deinen Ausweis und ein berechtigtes Interesse. Bezahlt wird erst die Abschrift zum Mitnehmen: 10 Euro unbeglaubigt, 20 Euro beglaubigt.
Kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen?
Nein. Das Grundbuch enthält sensible Finanzdaten, deshalb verlangt § 12 GBO ein berechtigtes Interesse. Eigentümer, Erben mit Erbschein und Kaufinteressenten mit konkretem Nachweis bekommen den Auszug, reine Neugier reicht dem Amtsgericht nicht.
Kann ich den Grundbuchauszug komplett online beantragen?
Nur teilweise. Einige Bundesländer bieten Online-Anträge über ihre Justizportale an, in Bayern etwa mit der BayernID. Der Auszug selbst kommt aus Datenschutzgründen fast immer per Post. Seiten, die einen Sofort-Download versprechen, sind kommerzielle Vermittler mit eigenen Servicegebühren.
Was kostet der Grundbuchauszug beim Notar?
10 Euro für die unbeglaubigte und 15 Euro für die beglaubigte Abschrift, dazu können kleine Auslagen kommen. Der Vorteil liegt im Tempo: Der Notar ruft das Grundbuch elektronisch ab, oft bekommst Du den Auszug noch am selben Tag.
Wie lange ist ein Grundbuchauszug gültig?
Ein Ablaufdatum gibt es nicht, der Auszug zeigt den Stand am Tag der Erstellung. In der Praxis akzeptieren Banken, Käufer und Behörden bei Vorlage aber nur Auszüge, die nicht älter als drei Monate sind.
Wer zahlt den Grundbuchauszug beim Verkauf mit Makler?
Das regelt jeder Anbieter selbst. Bei David & Jacques übernehmen wir bei einer Beauftragung die Beschaffung und die Gebühren des Grundbuchauszugs komplett, Du musst dafür keinen Antrag stellen.
