Zwangsversteigerung verhindern: So stoppst Du den Verlust Deiner Immobilie

Isabel Weimer
Isabel Weimer Redakteurin
Inhalt geprüft von David Owusu, Geschäftsführer Aktualisiert am 11. Juni 2026

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Wenn die Bank den Kredit gekündigt hat und Post vom Amtsgericht im Briefkasten liegt, fühlt sich alles nach Endstation an. Genau das ist der gefährlichste Irrtum in dieser Situation. Eine Zwangsversteigerung ist kein Schicksal, das über Dich hereinbricht — sie ist ein Verfahren mit klaren Fristen, und in fast jeder Phase dieses Verfahrens hast Du eine Tür, durch die Du noch gehen kannst.

Der wichtigste Satz vorweg, weil ihn kaum jemand klar ausspricht: Du kannst Deine Immobilie auch dann noch verkaufen, wenn das Gericht die Zwangsversteigerung bereits angeordnet hat. Solange die Gläubiger zustimmen — und das tun sie häufig, weil ein normaler Verkauf auch für sie mehr Geld bringt — ist ein freihändiger Verkauf bis kurz vor den Versteigerungstermin möglich. Viele Eigentümer geben innerlich auf, weil sie glauben, es sei längst zu spät. Es ist es selten.

Worum es jetzt geht, ist eine einzige Größe: Zeit. Je früher Du handelst, desto mehr Wege stehen Dir offen, desto höher fällt der Erlös aus und desto sicherer stoppst Du das Verfahren. Wer wartet, verliert Optionen — eine nach der anderen. Wer früh aktiv wird, behält die Kontrolle über den Preis und über den Zeitpunkt.

Dieser Artikel zeigt Dir, wie eine Zwangsversteigerung abläuft und an welchen Stellen Du eingreifen kannst, welche fünf Wege es gibt, sie zu verhindern, und warum der Verkauf vor dem Termin für die meisten Eigentümer der schnellste und finanziell vernünftigste ist. Ohne Beschönigung — auch dann, wenn am Ende eine Restschuld bleibt.

Die kurze Antwort
Wie verhindere ich eine Zwangsversteigerung?

Eine Zwangsversteigerung lässt sich am wirksamsten durch einen freihändigen Verkauf der Immobilie vor dem Gerichtstermin verhindern. Daneben kommen eine Einigung mit der Bank, Stundung oder Ratenzahlung, eine Umschuldung sowie ein Antrag auf einstweilige Einstellung nach § 30a ZVG infrage. Auch nach gerichtlicher Anordnung bleibt ein Verkauf mit Zustimmung der Gläubiger möglich. Entscheidend ist schnelles Handeln: Je früher Du aktiv wirst, desto höher der Erlös und desto sicherer der Stopp des Verfahrens.

Wie eine Zwangsversteigerung abläuft — und wo Dein Handlungsfenster liegt

Um eine Zwangsversteigerung zu verhindern, musst Du verstehen, wie sie tickt. Sie ist kein einzelnes Ereignis, sondern ein Verfahren in festen Schritten — und zwischen jedem dieser Schritte vergehen Wochen oder Monate. Genau diese Zeitfenster sind Dein Spielraum. Wer weiß, an welcher Stelle des Verfahrens er gerade steht, weiß auch, welche Türen noch offen sind.

Das Verfahren beginnt nicht mit dem Gericht, sondern mit der Bank. Bleiben die Kreditraten aus, mahnt sie zunächst, dann kündigt sie das Darlehen und stellt die Restschuld fällig. Erst wenn auch danach keine Zahlung erfolgt, beantragt der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht die Zwangsversteigerung. Bis hierhin ist noch nichts verloren — und Du kannst Deine Immobilie völlig frei verkaufen, ohne dass irgendjemand zustimmen muss.

Das Gericht prüft den Antrag und erlässt den Anordnungsbeschluss. Damit wird die Immobilie beschlagnahmt und ein Zwangsversteigerungsvermerk ins Grundbuch eingetragen. Viele Eigentümer halten spätestens hier den Verkauf für unmöglich — ein teurer Irrtum. Der Verkauf bleibt möglich, er braucht ab jetzt nur die Zustimmung der Gläubiger. Anschließend ermittelt ein Sachverständiger den Verkehrswert, der als Grundlage für das Mindestgebot dient. Allein dieser Schritt zieht sich in der Praxis oft über Monate.

Erst danach setzt das Gericht den Versteigerungstermin an und macht ihn öffentlich bekannt. Zwischen Anordnung und Termin liegen in der Regel mehrere Monate — Zeit, die Du nutzen kannst und nutzen solltest. Im Termin selbst gelten Schutzgrenzen: Beim ersten Termin darf der Zuschlag nur erteilt werden, wenn das Höchstgebot mindestens 50 % des Verkehrswerts erreicht, und der Gläubiger kann widersprechen, wenn es unter 70 % liegt. Wird kein ausreichendes Gebot erzielt, folgt ein zweiter Termin — und bei diesem fallen die Schutzgrenzen weg. Dann sind echte Schleuderpreise möglich. Mit dem Zuschlag ist das Verfahren entschieden, die Immobilie verkauft, der Eigentümer hat keinen Einfluss mehr.

Die Kernbotschaft dieser Zeitachse: Dein Handlungsspielraum ist am Anfang am größten und schrumpft mit jedem Schritt. Aber er verschwindet nie ganz — bis zum Zuschlag bleibt ein Verkauf möglich.

Die 5 Wege, eine Zwangsversteigerung zu verhindern

Es gibt nicht den einen Weg aus einer drohenden Zwangsversteigerung — es gibt fünf, und sie unterscheiden sich stark darin, wie schnell sie wirken, wie viel sie retten und wann sie überhaupt noch realistisch sind. Hier ist der ehrliche Überblick, bevor wir den wichtigsten Weg im nächsten Abschnitt vertiefen.

1. Einigung mit der Bank. Der naheliegendste Schritt: das Gespräch mit dem Gläubiger suchen, bevor das Verfahren rollt. Banken haben kein Interesse an einer Versteigerung — sie ist auch für sie der schlechteste Weg, an ihr Geld zu kommen. Wenn Deine Zahlungsschwierigkeiten vorübergehend sind, lässt sich oft eine Lösung finden. Funktioniert aber nur, wenn der Rückstand überschaubar ist und Du glaubhaft machen kannst, dass es wieder bergauf geht.

2. Stundung oder Ratenzahlung. Eine Unterform der Einigung: Die Bank setzt die Raten vorübergehend aus oder senkt sie. Das verschafft Luft, löst aber das Grundproblem nicht — die Schuld bleibt bestehen und wächst mit den Zinsen. Sinnvoll als Brücke, nicht als Dauerlösung.

3. Umschuldung. Du löst den notleidenden Kredit durch ein neues Darlehen ab, idealerweise zu tragbareren Konditionen. Das kann die Rettung sein — setzt aber voraus, dass Deine Bonität das noch hergibt. Genau hier scheitert es oft: Ist die Schufa bereits belastet und ein Verfahren eingeleitet, finden die wenigsten noch eine Bank.

4. Antrag nach § 30a ZVG. Ist die Versteigerung schon angeordnet, kannst Du beim Gericht beantragen, das Verfahren für bis zu sechs Monate einstweilen einzustellen. Das stoppt die Versteigerung nicht endgültig — aber es kauft Dir wertvolle Zeit. Zeit, die Du für genau den fünften Weg nutzen kannst. Wie das funktioniert, steht in Sektion 5.

5. Freihändiger Verkauf vor dem Termin. Du verkaufst Deine Immobilie selbst, am offenen Markt, zum echten Marktwert — und tilgst damit die Schulden. Für die allermeisten Eigentümer ist das der wirksamste Weg: Er funktioniert auch dann noch, wenn Einigung und Umschuldung längst gescheitert sind, er erzielt den höchsten Erlös, und er bringt Dich aus der Rolle des Ohnmächtigen zurück in die des Entscheiders. Deshalb widmen wir ihm den gesamten nächsten Abschnitt.

Der entscheidende Punkt: Die Wege schließen sich nicht gegenseitig aus. § 30a ZVG kauft Zeit für den Verkauf. Ein Gespräch mit der Bank ebnet den Weg für die Gläubigerzustimmung. Klug ist, wer mehrere Optionen parallel verfolgt — und zwar früh.

WegTempoErlös für DichFunktioniert, wenn …
Einigung mit der BankschnellImmobilie bleibt DeinRückstand klein, Notlage vorübergehend
Stundung / Ratenzahlungschnellnur Aufschub, Schuld bleibtDu bald wieder zahlen kannst
UmschuldungmittelImmobilie bleibt DeinBonität noch ausreicht
Antrag § 30a ZVGmittelkein Erlös, kauft ZeitVerfahren bereits angeordnet ist
Freihändiger Verkaufschnellvoller Marktwertbis kurz vor dem Termin — fast immer

Der freihändige Verkauf: schnell und trotzdem zum echten Wert

Wenn Einigung, Stundung und Umschuldung ausgereizt sind, bleibt der wirksamste Hebel übrig — und er ist deutlich besser als sein Ruf. Beim freihändigen Verkauf veräußerst Du Deine Immobilie selbst am offenen Markt, statt sie dem Gericht zu überlassen. Der Unterschied im Ergebnis ist gewaltig.

Der Verkehrswert ist der Punkt, an dem sich alles entscheidet. In der Zwangsversteigerung gelten beim ersten Termin Schutzgrenzen von 50 und 70 Prozent des Verkehrswerts — und schon das heißt: Selbst im besten Fall verlierst Du dort einen erheblichen Teil. Kommt es zum zweiten Termin, fallen diese Grenzen ganz weg, und echte Schleuderpreise werden möglich. Beim freihändigen Verkauf dagegen erzielst Du den tatsächlichen Marktwert. Diese Differenz ist oft die Differenz zwischen „schuldenfrei“ und „jahrelange Restschuld“.

Tempo schlägt den Termin. Der zweite Vorteil ist Zeit. Zwischen Anordnung und Versteigerungstermin liegen meist mehrere Monate — genug, um einen Verkauf sauber abzuwickeln, wenn er sofort und professionell aufgesetzt wird. Entscheidend ist, dass keine Woche verloren geht: Bewertung, Vermarktung, Käufer, Notartermin müssen ineinandergreifen. Genau hier liegt unsere Stärke.

Aus der Praxis– wenn die Zeit drängt: In einem von uns begleiteten Fall im Hamburger Westen hatte der Eigentümer den Verkauf monatelang aufgeschoben — bis die Bank eine Frist setzte. Als er auf uns zukam, blieben rund vier Wochen. In dieser Zeit haben wir die Immobilie aufbereitet, vermarktet und einen Käufer gefunden — trotz eines Wasserschadens im Keller und zu einem für die Umstände sehr soliden Preis. Der Versteigerungstermin wurde abgewendet.

Schaue Dir auch unseren anderen Ratgeber an: Haus schnell verkaufen

Ein freihändiger Verkauf ist auch dann noch möglich, wenn das Verfahren bereits angeordnet ist — er braucht ab diesem Zeitpunkt die Zustimmung der Gläubiger. Und die ist meist zu bekommen: Auch die Bank bekommt über einen Verkauf zum Marktwert mehr Geld zurück als über die Versteigerung. Ein professioneller Verkauf liegt damit im Interesse beider Seiten. Wichtig ist nur, die Gläubiger früh und transparent einzubinden — wer das Gespräch mit einem belastbaren Plan und einem realistischen Kaufpreis führt, verhandelt aus einer ganz anderen Position.

Auch unter Zeitdruck lässt sich ein vernünftiger Marktpreis erzielen — wenn man sofort handelt und professionell aufbereitet. Wir haben Objekte in vier Wochen verkauft und damit den Versteigerungstermin abgewendet. Entscheidend ist nicht, wie viel Zeit bleibt, sondern dass man die Zeit, die bleibt, konsequent nutzt.“

– David Owusu
Geschäftsführer

Der vielleicht wichtigste Vorteil lässt sich nicht in Euro messen: Du entscheidest wieder selbst. Du bestimmst den Preis, Du bestimmst den Zeitpunkt, Du bestimmst, an wen verkauft wird — statt zuzusehen, wie ein Gericht über Dein Zuhause verfügt. Eine Zwangsversteigerung zu verhindern bedeutet im Kern genau das: die Kontrolle zurückzuholen, solange noch Zeit dafür ist.

§ 30a ZVG: Wie Du Zeit kaufst

Manchmal ist die beste Lösung nicht in Reichweite, weil schlicht die Zeit fehlt. Der Verkauf ist eingeleitet, ein Käufer in Sicht — aber der Versteigerungstermin steht früher. Für genau diese Lage gibt es ein gesetzliches Werkzeug: den Antrag auf einstweilige Einstellung nach § 30a des Zwangsversteigerungsgesetzes.

Worum es geht: Ist die Versteigerung bereits angeordnet, kannst Du beim zuständigen Amtsgericht beantragen, das Verfahren vorübergehend einzustellen — für bis zu sechs Monate. Das Verfahren wird damit nicht beendet, sondern pausiert. Du bekommst eine Schonfrist, die Du nutzen kannst, um die Schulden doch noch zu tilgen, eine Einigung mit dem Gläubiger zu erzielen — oder den freihändigen Verkauf abzuschließen.

Damit der Antrag Erfolg hat, müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen. Du musst den Antrag selbst stellen. Es muss eine begründete Aussicht bestehen, dass sich die Versteigerung durch die gewonnene Zeit tatsächlich vermeiden lässt — etwa weil ein Verkauf oder eine Umschuldung konkret in Vorbereitung ist. Du musst schutzwürdig sein. Und die Einstellung darf für den Gläubiger nicht zu einem unzumutbaren Nachteil führen. Gerade der Nachweis der konkreten Aussicht ist in der Praxis entscheidend: Ein laufender Verkaufsprozess mit realistischem Kaufpreis ist hier ein starkes Argument.

So fügt sich § 30a in die Gesamtstrategie ein: Der Antrag ist kein Rettungsanker für sich allein — er kauft Zeit für den eigentlichen Weg hinaus. Am stärksten wirkt er in Kombination mit einem bereits angelaufenen Verkauf: Du beantragst die Einstellung, weist den laufenden Verkaufsprozess nach, und nutzt die sechs Monate, um den Abschluss in Ruhe über die Bühne zu bringen. So wird aus Zeitdruck wieder Handlungsspielraum.

Weil der Antrag eine rechtlich anspruchsvolle Angelegenheit ist und es um Deine Immobilie geht, solltest Du ihn nicht im Alleingang stellen. Eine anwaltliche Beratung, die auf Zwangsvollstreckung spezialisiert ist, erhöht die Erfolgsaussichten deutlich — und sorgt dafür, dass der Antrag formal sitzt und inhaltlich überzeugt.

Hinweis: Dieser Abschnitt gibt eine allgemeine Einschätzung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob ein Antrag nach § 30a ZVG in Deinem Fall sinnvoll und erfolgversprechend ist, sollte individuell mit einer Anwältin oder einem Anwalt geklärt werden.

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Was bleibt nach dem Verkauf? Restschuld realistisch betrachtet

Hier wird dieser Ratgeber unbequem — und genau das gehört dazu. Nicht jeder Verkauf deckt am Ende alle Schulden. Wenn der Erlös niedriger ausfällt als die offenen Forderungen, bleibt eine Restschuld bestehen. Das ist eine harte Wahrheit, und sie wird Dir besser ehrlich gesagt, als dass Du sie später überrascht erlebst.

Aber: Eine Restschuld nach einem freihändigen Verkauf ist fast immer kleiner als die Restschuld nach einer Zwangsversteigerung. Der Grund ist der schon bekannte: Du erzielst am Markt den vollen Verkehrswert, in der Versteigerung oft nur einen Bruchteil davon. Jeder Euro mehr Erlös ist ein Euro weniger Restschuld. Wer den Verkauf selbst steuert, verkleinert also nicht nur seinen Verlust — er verkleinert auch das, was danach noch zu tragen ist.

Dazu kommt ein zweiter, gern übersehener Punkt: die Kosten des Verfahrens. Eine Zwangsversteigerung verursacht Gerichts- und Verfahrenskosten, Gutachterkosten, Verzugszinsen — Beträge, die Deine Gesamtschuld weiter aufblähen. Beim freihändigen Verkauf vor dem Termin entfällt dieser ganze Kostenblock. Auch das fließt direkt in die Rechnung ein.

Bleibt nach allem dennoch eine Restschuld, ist auch das kein Weltuntergang. Sie lässt sich mit dem Gläubiger verhandeln — über eine Ratenzahlung, in manchen Fällen über einen Teilverzicht, wenn klar ist, dass mehr nicht zu holen ist. Wichtig ist, diesen Schritt nicht zu verdrängen, sondern aktiv anzugehen. Eine offen verhandelte Restschuld ist beherrschbar. Eine ignorierte wächst.

„Der teuerste Fehler ist nicht der falsche Preis — es ist das Warten. Wir haben Eigentümer erlebt, die fast ein Jahr an einer Wunschvorstellung festgehalten haben, während die Zeit gegen sie lief. Am Ende wurde trotzdem verkauft, nur unter schlechteren Bedingungen. Unsere Aufgabe ist es, früh und ehrlich zu sagen, was realistisch ist — auch wenn das unbequem ist. Wer früh kommt und realistisch bleibt, hat fast immer mehr Optionen und am Ende weniger Restschuld.“

– Ilyas Umar
Standortleiter / Verkaufsberater

Die ehrliche Gesamtbilanz lautet damit: Ein freihändiger Verkauf garantiert Dir kein schuldenfreies Happy End — aber er ist in nahezu jedem Szenario das finanziell bessere Ergebnis als die Versteigerung. Mehr Erlös, keine Verfahrenskosten, eine kleinere oder gar keine Restschuld und ein Verfahren, das gestoppt ist. Das ist es, was „Zwangsversteigerung verhindern“ am Ende konkret bedeutet.

Was ist meine Immobilie heute wert?

Viele Eigentümer unterschätzen in der Krise genau das, was sie retten könnte: den Wert ihrer eigenen Immobilie. Wer unter Druck steht, sieht nur die Schulden — nicht das Vermögen, das im Haus oder in der Wohnung steckt. Dabei ist dieser Wert die Grundlage jeder Lösung. Er entscheidet, ob ein Verkauf die Schulden deckt, wie viel Verhandlungsspielraum gegenüber den Gläubigern besteht und ob am Ende sogar etwas für Dich übrig bleibt.

Ein nüchterner Blick auf den Marktwert ist deshalb kein Nebenschauplatz, sondern der erste konkrete Schritt. Und er ist oft ermutigender als gedacht: Immobilienpreise haben sich in Deutschland über die Jahre überwiegend stabil bis steigend entwickelt. Was Du vor Jahren gekauft hast, ist heute in vielen Lagen mehr wert — und genau diese Differenz kann den Unterschied zwischen einer drohenden Versteigerung und einem geordneten, schuldendeckenden Verkauf ausmachen.

Häuser · München
8.741 € /m²
-1,8 % gg. Vorjahr
Wohnungen · München
9.519 € /m²
+0,3 % gg. Vorjahr
Preisentwicklung €/m² · seit 2012 · inkl. Prognose Häuser Wohnungen
11.6407.7573.874heute 2012201520172020202320262028
11.6407.7573.874heute 20122016202020242028
Vollständige Marktanalyse für München
Datenstand Q2/2026 · Quelle: Aggregation Immobilienportale

Wie sich die Preise zuletzt entwickelt haben, lässt sich für jede Region nachvollziehen — die aktuellen Daten zur Immobilienpreisentwicklung zeigen, wo die Werte stehen. Entscheidend ist aber der individuelle Wert Deiner Immobilie. Pauschale Marktzahlen geben die Richtung vor, den konkreten Betrag bestimmen Lage, Zustand, Grundriss und Ausstattung. Für eine erste, unverbindliche Einschätzung kannst Du den folgenden Rechner nutzen:

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Fazit: Wer früh handelt, behält die Kontrolle

Eine drohende Zwangsversteigerung fühlt sich wie ein Tunnel ohne Ausgang an — sie ist aber ein Verfahren mit Türen. Welche Tür Dir offensteht, hängt vor allem von einer Größe ab: wie früh Du sie aufmachst.

Der schnellste und in den allermeisten Fällen finanziell vernünftigste Ausweg ist der freihändige Verkauf vor dem Termin. Er erzielt den vollen Marktwert, spart Verfahrenskosten, verkleinert oder beseitigt die Restschuld — und er bringt Dich aus der Rolle des Ohnmächtigen zurück in die des Entscheiders. Selbst wenn das Gericht die Versteigerung längst angeordnet hat, ist dieser Weg noch offen, solange die Gläubiger zustimmen. § 30a ZVG kann zusätzlich Zeit kaufen, um den Verkauf in Ruhe abzuwickeln.

Was Du jetzt nicht tun solltest, ist warten. Jede Woche, die vergeht, kostet Spielraum: Käuferkreis, Verhandlungsposition, am Ende auch der erzielbare Preis. Und sie kostet Optionen — eine nach der anderen.

Was Du heute noch tun kannst, ist der erste konkrete Schritt: den Wert Deiner Immobilie ehrlich einschätzen, Deine Gläubiger transparent ansprechen, und Dir Unterstützung holen, die das Verfahren kennt und schnell handeln kann. Genau dort fangen wir an.

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Wenn ein Versteigerungstermin im Raum steht, zählt jede Woche. Was Du jetzt brauchst, ist kein Formular und keine Visitenkarten-Hochglanzbroschüre, sondern jemand, der das Verfahren kennt, sofort handelt und Deine Immobilie trotzdem zum echten Marktpreis verkauft — nicht zum Schleuderpreis der Versteigerung.

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Häufige Fragen zur Zwangsversteigerung

Kann ich meine Immobilie trotz angeordneter Zwangsversteigerung noch verkaufen? 

Ja. Ein freihändiger Verkauf ist auch nach der gerichtlichen Anordnung möglich, solange die Gläubiger zustimmen — und das tun sie häufig, weil ein Verkauf zum Marktwert auch ihnen mehr Geld bringt als die Versteigerung. Der Verkauf bleibt bis kurz vor dem Versteigerungstermin eine Option.

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Wie lange dauert es von der Kreditkündigung bis zur Zwangsversteigerung? 

In der Regel vergehen mehrere Monate. Zwischen Kündigung, gerichtlichem Antrag, Anordnungsbeschluss, Verkehrswertgutachten und dem eigentlichen Versteigerungstermin liegen jeweils Wochen bis Monate. Allein das Gutachten zieht sich oft lange hin. Diese Zeit ist Dein Handlungsspielraum — vorausgesetzt, Du nutzt sie früh.

Kann ich eine Zwangsversteigerung kurz vor dem Termin noch stoppen? 

Ja, mehrere Wege bleiben offen. Du kannst die Schulden tilgen, Dich mit dem Gläubiger einigen, einen Antrag auf einstweilige Einstellung nach § 30a ZVG stellen oder die Immobilie freihändig verkaufen. Je näher der Termin rückt, desto enger wird es — unmöglich ist es bis zum Zuschlag aber nicht.

Brauche ich für den Verkauf die Zustimmung der Bank? 

Vor dem gerichtlichen Verfahren nicht — da kannst Du frei verkaufen. Ist die Versteigerung bereits angeordnet, brauchst Du die Zustimmung der Gläubiger. Diese ist meist zu bekommen, weil die Bank über einen Verkauf zum Marktwert mehr zurückerhält als über die Versteigerung.

Was passiert mit der Restschuld, wenn der Erlös die Schulden nicht deckt? 

Die verbleibende Restschuld bleibt grundsätzlich bestehen, lässt sich aber mit dem Gläubiger verhandeln — etwa über Ratenzahlung oder in manchen Fällen einen Teilverzicht. Nach einem freihändigen Verkauf ist die Restschuld fast immer kleiner als nach einer Versteigerung, weil der Erlös höher ausfällt.

Was kostet mich eine Zwangsversteigerung? 

Eine Zwangsversteigerung verursacht Gerichts- und Verfahrenskosten, Gutachterkosten und Verzugszinsen, die Deine Gesamtschuld zusätzlich erhöhen. Hinzu kommt der niedrigere Erlös im Vergleich zum freien Markt. Beim freihändigen Verkauf vor dem Termin entfällt dieser Kostenblock vollständig.

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Isabel Weimer
Redakteurin · David & Jacques Immobilien

Isabel ist ausgebildete Journalistin (AMD) und schreibt seit 2015 für Verlage und seit 2020 für Immobilienportale. Bei David & Jacques verantwortet sie die redaktionellen Inhalte und arbeitet aus der Hamburger Filiale heraus, wo sie den Makleralltag täglich miterlebt. Ihre Artikel entstehen im direkten Austausch mit den D&J-Beratern und stützen sich auf interne Verkaufsdaten sowie das hauseigene Netzwerk aus Notaren, Fachanwälten und Banken.

Fachlich geprüft von David Owusu, Geschäftsführer
David & Jacques ist als Immobilienmakler in Hamburg und München tätig. Dieser Artikel beschreibt rechtliche und steuerliche Modelle und ersetzt keine individuelle Beratung.

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