Ein Erbschein kostet je nach Nachlasswert zwischen rund 60 und mehreren Tausend Euro, da die Gebühr sich am Wert des Nachlasses orientiert und doppelt anfällt (Antrag plus Ausstellung). Die Bearbeitung beim Nachlassgericht dauert in der Praxis vier bis zwölf Wochen. Beantragt wird er beim Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen, meist mit eidesstattlicher Versicherung vor Ort oder beim Notar.
Erbschein beantragen: Kosten und Ablauf im Überblick
Kurzantwort: Ein Erbschein kostet je nach Nachlasswert zwischen rund 60 und mehreren Tausend Euro, da die Gebühr sich am Wert des Nachlasses orientiert und doppelt anfällt (Antrag plus Ausstellung). Die Bearbeitung beim Nachlassgericht dauert in der Praxis vier bis zwölf Wochen. Beantragt wird er beim Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen, meist mit eidesstattlicher Versicherung vor Ort oder beim Notar.
Was ist ein Erbschein und wann brauchst Du ihn wirklich
Der Erbschein ist eine amtliche Urkunde, die bestätigt, wer erbt und zu welchem Anteil. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und dient Banken, dem Grundbuchamt oder Versicherungen als Nachweis, dass Du tatsächlich berechtigt bist, über den Nachlass zu verfügen.
Nicht jeder Erbfall verlangt einen Erbschein. Liegt ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag vor, reicht dieser den meisten Institutionen als Nachweis aus, das Nachlassgericht öffnet ihn nach dem Erbfall und stellt eine beglaubigte Abschrift mit Eröffnungsprotokoll aus. Banken akzeptieren das in der Regel ohne zusätzlichen Erbschein. Beim Grundbuchamt kommt es auf den Einzelfall an, oft reicht auch hier das notarielle Testament.
Anders sieht es aus, wenn nur ein privates (handschriftliches) Testament existiert oder die gesetzliche Erbfolge greift, weil gar kein Testament vorhanden ist. Dann verlangen Banken und Grundbuchamt fast immer einen Erbschein, weil ihnen die rechtssichere Bestätigung fehlt.
Erbschein Kosten: Die konkrete Gebührentabelle
Die Gebühr für den Erbschein richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängt vom Wert des Nachlasses ab. Es fallen zwei Gebühren an: eine für den Antrag (die eidesstattliche Versicherung) und eine für die Erteilung des Erbscheins selbst. Beide zusammen ergeben den vollen Betrag.
| Nachlasswert | Gebühr (einfach) | Gesamtkosten (Antrag + Erteilung) |
| 50.000 € | 165 € | 330 € |
| 100.000 € | 273 € | 546 € |
| 200.000 € | 435 € | 870 € |
| 300.000 € | 597 € | 1.194 € |
| 500.000 € | 935 € | 1.870 € |
| 1.000.000 € | 1.735 € | 3.470 € |
Der Nachlasswert bemisst sich am Bruttovermögen zum Todeszeitpunkt, abzüglich nachgewiesener Schulden. Bei einer Immobilie im Nachlass zählt der Verkehrswert, nicht der Kaufpreis von damals. Wer den Wert zu niedrig ansetzt, riskiert eine Nachforderung des Gerichts, wer ihn zu hoch schätzt, zahlt unnötig drauf. Beides lässt sich mit einer realistischen Werteinschätzung vermeiden.
Neben der Gerichtsgebühr können weitere Kosten entstehen: Beglaubigte Abschriften des Erbscheins kosten je nach Anzahl zwischen 15 und 40 Euro pro Stück, und wenn Du die eidesstattliche Versicherung beim Notar statt beim Nachlassgericht abgibst, kommt eine zusätzliche Notargebühr hinzu, die sich ebenfalls am Nachlasswert orientiert.
Ablauf: So beantragst Du den Erbschein Schritt für Schritt
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen, in der Regel eine Abteilung des Amtsgerichts. Für den Antrag brauchst Du:
- Sterbeurkunde im Original
- Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden), oder Nachweis der gesetzlichen Erbfolge
- Personalausweis oder Reisepass
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunden, wenn kein Testament vorliegt und die Verwandtschaft nachgewiesen werden muss
Den Antrag stellst Du persönlich beim Nachlassgericht oder bei einem Notar Deiner Wahl. Beide nehmen die eidesstattliche Versicherung ab, in der Du unter anderem versicherst, dass Dir keine weiteren Erben oder ein späteres Testament bekannt sind. Diese Versicherung ist der Kern des Antrags, falsche Angaben sind strafbar.
Die Bearbeitungsdauer schwankt stark nach Gericht und Region. In gut besetzten Nachlassgerichten liegen vier bis sechs Wochen realistisch, in überlasteten Gerichten, etwa in Großstädten, ziehen sich Anträge auch auf drei bis vier Monate. Bei komplizierten Fällen, mehreren Erben oder unklarer Erbfolge dauert es länger, weil das Gericht zusätzliche Nachweise anfordert.
Erbschein und Immobilie: Was Erben beim Grundbuch beachten müssen
Gehört eine Immobilie zum Nachlass, reicht der Erbschein allein nicht. Das Grundbuch ist noch auf den Verstorbenen eingetragen und muss auf die Erben umgeschrieben werden, die sogenannte Grundbuchberichtigung. Erfolgt sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist sie gebührenfrei, danach fällt eine zusätzliche Gebühr an, die sich wieder am Immobilienwert orientiert. Details dazu findest Du auch in unserem Artikel zur geerbten Immobilie in München verkaufen.
Erst mit der Eintragung im Grundbuch bist Du rechtlich berechtigt, die Immobilie zu verkaufen. Wer vorher einen Kaufvertrag unterschreibt, riskiert Verzögerungen beim Notar, weil dieser die Eigentümerkette lückenlos nachweisen muss.
Bevor Du Dich für Verkauf oder Behalten entscheidest, lohnt sich ein realistischer Blick auf den möglichen Wert der Immobilie.
Erbschein beschleunigen oder vermeiden: Praktische Alternativen
Der zuverlässigste Weg, einen Erbschein komplett zu vermeiden, ist ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag zu Lebzeiten des Erblassers. Für Erben, die bereits in der Situation stecken, bleibt diese Option natürlich nicht mehr offen, aber sie lohnt sich als Hinweis für die eigene Nachlassplanung.
Eine Vorsorgevollmacht hilft hier übrigens nicht weiter, ein häufiges Missverständnis. Sie gilt nur zu Lebzeiten der vollmachtgebenden Person und erlischt automatisch mit deren Tod.
Um den Prozess selbst zu beschleunigen, hilft vor allem eines: vollständige Unterlagen beim ersten Termin. Ilyas Umar, Standortleiter bei David & Jacques, sieht in der Praxis ein wiederkehrendes Muster:

„Die meisten Verzögerungen beim Erbschein entstehen nicht beim Gericht, sondern vorher. Erben reichen die eidesstattliche Versicherung unvollständig ein oder wissen nicht, dass sie den genauen Nachlasswert schon zum Antragszeitpunkt beziffern müssen. Wer sich vorher mit einem Notar oder Fachanwalt abstimmt, spart oft mehrere Wochen.“
– Ilyas Umar
Standortleiter / Verkaufsberater
Erbengemeinschaft und Erbschein: Besonderheiten
Erben mehrere Personen gemeinsam, stellt das Nachlassgericht einen gemeinschaftlichen Erbschein aus, der alle Erben und ihre jeweiligen Anteile ausweist. Ein Teilerbschein, der nur einen Miterben betrifft, ist möglich, kommt in der Praxis aber selten vor und meist nur bei besonderen Konstellationen wie Auslandsvermögen.
Gerade wenn eine Immobilie im Nachlass steckt, wird der Erbschein schnell zum Streitpunkt zwischen Miterben. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen einer Erbengemeinschaft findest Du in unserem Artikel zur Erbengemeinschaft einer Immobilie. David Owusu, Geschäftsführer bei David & Jacques, beschreibt die typische Ausgangslage:

„Ohne Erbschein bewegt sich beim Grundbuch gar nichts, außer es liegt ein notarielles Testament vor. Gerade in Erbengemeinschaften erleben wir oft, dass ein Miterbe verkaufen will und die anderen zögern. Der Erbschein ist dann meist der erste Schritt, bei dem klar wird, wer überhaupt mitentscheidet.“
– David Owusu
Geschäftsführer
Häufige Fehler beim Erbschein-Antrag
Der häufigste Fehler ist eine zu niedrige oder zu hohe Wertangabe zum Nachlass, weil sie die Gebühr direkt beeinflusst und bei Fehleinschätzung zu Nachforderungen oder unnötigen Mehrkosten führt. Der zweithäufigste: fehlende Unterlagen zur Verwandtschaft, wenn kein Testament vorliegt, etwa Geburtsurkunden bei entfernteren Verwandtschaftsverhältnissen. Und der dritte typische Fehler betrifft die Frist zur Grundbuchberichtigung, die viele Erben schlicht übersehen und dann die Gebührenbefreiung verpassen.
Häufige Fragen zum Erbschein
Was kostet ein Erbschein bei 200.000 € Nachlass?
Bei einem Nachlasswert von 200.000 Euro liegen die Gesamtkosten für Antrag und Erteilung bei 870 Euro.
Wie lange dauert die Ausstellung eines Erbscheins?
In der Praxis zwischen vier und zwölf Wochen, je nach Auslastung des zuständigen Nachlassgerichts und Komplexität des Falls.
Brauche ich einen Erbschein, wenn ich ein Testament habe?
Bei einem notariellen Testament in den meisten Fällen nicht, das Eröffnungsprotokoll reicht meist aus. Bei einem privaten, handschriftlichen Testament verlangen Banken und Grundbuchamt in der Regel trotzdem einen Erbschein.
Kann ich den Erbschein online beantragen?
Nein, der Antrag erfordert die persönliche Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beim Nachlassgericht oder Notar, das geht nicht rein digital.
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