Beim Verkauf einer Immobilie können verschiedene Steuern anfallen, die Deinen Gewinn schmälern. Zu den wichtigsten zählen die Spekulationssteuer und die Gewerbesteuer. Während die Spekulationssteuer oft entfällt, wenn Du die Immobilie länger als zehn Jahre besitzt oder selbst genutzt hast, wird die Gewerbesteuer nur fällig, wenn der Verkauf als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird.
In diesem Artikel erfährst Du, wann welche Steuer gilt und wie Du steuerliche Fallstricke vermeidest.
Diese Steuern können beim Immobilienverkauf anfallen
Spekulationssteuern
- Was?
Die Spekulationssteuer ist eine Steuer auf den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie, die als privates Veräußerungsgeschäft gilt. - Wie viel?
Die Höhe richtet sich nach Deinem persönlichen Einkommensteuersatz und kann bis zu 42 % betragen (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). - Wer?
Sie betrifft private Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie nicht länger als zehn Jahre besitzen oder diese nicht ausschließlich selbst genutzt haben. - Wann entfällt sie?
– Nach 10 Jahren: Wenn die Immobilie länger als zehn Jahre in Deinem Besitz war.
– Bei Eigennutzung: Wenn Du die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorherigen Jahren selbst bewohnt hast – unabhängig von der Haltedauer.
So kannst Du den Verkauf steuerfrei gestalten, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Gewerbesteuern
- Was?
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die anfällt, wenn der Verkauf einer Immobilie als gewerbliche Tätigkeiteingestuft wird. - Wie viel?
Die Höhe hängt vom Gewerbesteuer-Hebesatz Deiner Gemeinde ab. Der Grundsteuersatz beträgt 3,5 %, multipliziert mit dem Hebesatz (z. B. 400 % = 14 %). - Wer?
Sie betrifft vor allem Verkäufer, die als gewerbliche Immobilienhändler gelten. Dies wird oft angenommen, wenn Du mehrere Immobilien in kurzer Zeit kaufst und verkaufst („Drei-Objekt-Grenze“). - Wann entfällt sie?
– Wenn der Verkauf Deiner Immobilie als privates Geschäft eingestuft wird.
– Wenn Du die Drei-Objekt-Grenze innerhalb von fünf Jahren nicht überschreitest.
So vermeidest Du, dass Dein Immobilienverkauf als gewerblich gewertet wird, und bleibst von der Gewerbesteuer verschont.
So berechnest Du die Steuern beim Hausverkauf
Spekulationssteuern

Der Spekulationsgewinn ist der Betrag, den Du aus dem Verkauf der Immobilie erzielst, abzüglich bestimmter Kosten. So berechnest Du ihn in mehreren Schritten:
1. Ermittlung des Spekulationsgewinns
Formel:
Verkaufspreis – Anschaffungskosten – abzugsfähige Kosten = Spekulationsgewinn
- Anschaffungskosten:
Dazu gehören der Kaufpreis der Immobilie sowie die Nebenkosten des Kaufs (z. B. Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Maklerprovision). - Abzugsfähige Kosten:
– Kosten für Renovierungen oder Modernisierungen, die den Wert der Immobilie steigern.
– Verkaufsnebenkosten (z. B. Maklergebühren, Notarkosten beim Verkauf).
2. Hinzurechnung des Spekulationsgewinns zum Einkommen
Der ermittelte Gewinn wird zu Deinem zu versteuernden Einkommen des Verkaufsjahres hinzugerechnet.
3. Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz
Der Spekulationsgewinn unterliegt Deinem individuellen Einkommensteuersatz. Dieser liegt zwischen 0 % (bei sehr niedrigem Einkommen) und 42 % (Spitzensteuersatz, ggf. 45 % bei der Reichensteuer).
Zusätzlich können Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer anfallen.
Beispielrechnung
- Verkaufspreis: 300.000 €
- Anschaffungskosten: 200.000 € (Kaufpreis 190.000 € + Nebenkosten 10.000 €)
- Abzugsfähige Kosten: 15.000 € (Renovierung)
- Spekulationsgewinn: 300.000 € – 200.000 € – 15.000 € = 85.000 €
Wenn Dein persönlicher Einkommensteuersatz 30 % beträgt:
85.000 € × 30 % = 25.500 € Spekulationssteuer
Wann entfällt die Spekulationssteuer?
- Bei einer Haltedauer von mehr als 10 Jahren.
- Bei Eigennutzung im Jahr des Verkaufs und den zwei vorherigen Jahren.
Gewerbesteuern

Die Berechnung der Gewerbesteuer für den Verkauf einer Immobilie ist komplexer, da sie von mehreren Faktoren abhängt. Hier ist eine vereinfachte Übersicht:
1. Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns
Der steuerpflichtige Gewinn wird ähnlich wie bei der Spekulationssteuer berechnet:
Formel:
Verkaufspreis – Anschaffungskosten – abzugsfähige Kosten = steuerpflichtiger Gewinn
- Anschaffungskosten:
Der ursprüngliche Kaufpreis der Immobilie sowie Nebenkosten des Kaufs (Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Maklergebühren). - Abzugsfähige Kosten:
Renovierungen, Modernisierungen und Verkaufsnebenkosten, die den Wert der Immobilie steigern oder direkt mit dem Verkauf in Zusammenhang stehen.
2. Berechnung der Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer basiert auf dem Gewinn aus dem Immobilienverkauf und wird mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz berechnet.
Formel:
Steuerpflichtiger Gewinn × 3,5 % (Gewerbesteuermessbetrag) × Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer
- Der Gewerbesteuermessbetrag ist immer 3,5 % des steuerpflichtigen Gewinns.
- Der Hebesatz ist je nach Gemeinde unterschiedlich (z. B. 300 %, 400 %, 490 %).
Beispielrechnung
- Verkaufspreis: 500.000 €
- Anschaffungskosten: 350.000 € (inkl. Kaufnebenkosten)
- Abzugsfähige Kosten: 30.000 € (Renovierung, Verkaufsnebenkosten)
- Steuerpflichtiger Gewinn: 500.000 € – 350.000 € – 3
- 0.000 € = 120.000 €
1. Gewerbesteuermessbetrag: 120.000 € × 3,5 % = 4.200 €
2. Hebesatz der Gemeinde (z. B. 400 %): 4.200 € × 400 % = 16.800 € Gewerbesteuer
Wann entfällt die Gewerbesteuer?
- Keine gewerbliche Tätigkeit: Wenn der Verkauf als privates Geschäft gilt (z. B. Einzelfälle, keine regelmäßige Verkaufsabsicht).
- Drei-Objekt-Grenze: Wenn Du innerhalb von fünf Jahren weniger als drei Immobilien kaufst und verkaufst.
Wir nehmen Dir alle Sorgen ab, beraten Dich und verkaufen Deine Immobilie für Dich zum genau richtigen Zeitpunkt, um Steuern zu sparen.
So kannst Du Steuern beim Immobilienverkauf sparen
Zu den Ausgaben des Immobilienverkaufs, die Du vom Verkaufsgewinn abziehen darfst zählen:
- Notarkosten
- Maklergebühr
- Grundbucheintrag
- Kosten für die Werbeanzeige
- Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens
- Reparatur- und Modernisierungskosten, sofern die Reparaturen schon innerhalb der ersten drei Jahre nach Hauskauf umgesetzt wurden und sie (exkl. Umsatzsteuer) 15 Prozent der Anschaffungskosten der Immobilie übersteigen.
Achtung Gewerbe: Steuern und die Drei-Objekt-Grenze

Werden Immobilien regelmäßig gekauft und verkauft, kann das Finanzamt dies als gewerbliche Tätigkeit einstufen. Entscheidend ist die Drei-Objekt-Grenze: Verkaufst Du innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte, giltst Du in der Regel als gewerblicher Immobilienhändler.
Das hat erhebliche steuerliche Folgen:
- Gewerbesteuer: Dein Gewinn wird gewerbesteuerpflichtig, abhängig vom Hebesatz der Gemeinde.
- Einkommensteuer: Gewinne unterliegen nicht mehr der Spekulationsfrist und werden unabhängig von der Haltedauer versteuert.
- Umsatzsteuer: Kann in Einzelfällen relevant werden, z. B. bei Grundstücksverkäufen.
Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, sollte die Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten werden. Bei Unsicherheiten ist die Beratung durch einen guten Makler, welcher im Idealfall Steuerexperten oder Fachanwälte in seinem Netzwerk hat, sinnvoll.
Ist der Verkauf einer Immobilie grundsätzlich steuerpflichtig?
Der Verkauf einer Immobilie ist nicht grundsätzlich steuerpflichtig, sondern hängt von bestimmten Bedingungen ab. Ob Steuern anfallen, richtet sich vor allem nach der Art des Verkaufs und den steuerlichen Regelungen.

Wann ist der Verkauf steuerfrei?
1. Eigennutzung:
Wenn Du die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den zwei vorherigen Jahren ausschließlich selbst genutzt hast, bleibt der Verkauf steuerfrei – unabhängig von der Besitzdauer.
2. Haltedauer von mehr als 10 Jahren:
Wenn Du die Immobilie mindestens zehn Jahre gehalten hast, entfällt die Spekulationssteuer auf den Verkaufsgewinn.
Wann fallen Steuern an?
1. Spekulationssteuer:
- Wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft wird.
- Ausnahmen: Bei Eigennutzung oder wenn die Immobilie als Teil Deines Privatvermögens gilt.
2. Gewerbesteuer:
- Wenn der Verkauf als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird, z. B. bei Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze.
3. Umsatzsteuer:
- In der Regel nur bei gewerblichen Verkäufen oder bestimmten Grundstücksarten relevant.
Privatverkäufe sind in vielen Fällen steuerfrei, insbesondere bei Eigennutzung oder nach Ablauf der Spekulationsfrist. Gewerbliche Verkäufe oder Verkäufe innerhalb der Zehnjahresfrist können steuerpflichtig sein. Für eine klare Bewertung Deiner Situation lohnt sich die Beratung durch einen Steuerberater.
Wann ist der Verkauf einer Immobilie nicht steuerpflichtig?
Der Verkauf einer Immobilie ist nicht steuerpflichtig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Hier sind die wichtigsten Fälle, in denen keine Steuern auf den Verkaufsgewinn anfallen:
1. Eigennutzung
- Wenn Du die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich selbst genutzt hast, bleibt der Verkauf steuerfrei.
- Dies gilt auch für Zweitwohnungen oder Ferienhäuser, wenn sie ausschließlich privat genutzt wurden.
2. Haltedauer von mehr als 10 Jahren
- Immobilien, die Du länger als zehn Jahre in Deinem Besitz hattest, können steuerfrei verkauft werden, selbst wenn Du sie vermietet oder ungenutzt gelassen hast.
- Die Zehnjahresfrist beginnt mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags und endet mit dem Datum des Verkaufsvertrags.
3. Keine gewerbliche Tätigkeit
- Wenn der Verkauf nicht als gewerblicher Immobilienhandel eingestuft wird (z. B. bei Einhaltung der Drei-Objekt-Grenze).
Zusätzliche Hinweise
- Schenkung oder Erbe: Beim Verkauf einer geerbten Immobilie wird die Haltedauer des Erblassers angerechnet. Wurde die Immobilie bereits vom Erblasser länger als zehn Jahre gehalten, bleibt der Verkauf steuerfrei.
- Scheidung oder Trennung: Bei Übertragungen im Rahmen eines Zugewinnausgleichs gelten besondere steuerliche Ausnahmen.
Fazit: Der Verkauf ist nicht steuerpflichtig, wenn die Immobilie eigengenutzt wurde, Du sie länger als zehn Jahre gehalten hast oder keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Andernfalls können Spekulationssteuer oder Gewerbesteuer anfallen.
FAQ: Häufige Fragen zu Kosten und Steuern beim Immobilienverkauf
Was bezahle ich, wenn ich mein Haus verkaufe?
Beim Verkauf eines Hauses können verschiedene Kosten und Gebühren anfallen, die individuell unterschiedlich sind. Meist sind es jedoch folgende:
Ausgaben | Beschreibung | Normalerweise |
---|---|---|
Maklerprovision | Bei Beauftragung eines Maklers | 3,57 % bis 7,14 % des Verkaufspreises |
Notarkosten | Für die Löschung von Grundschulden | ca. 0,2 % des Verkaufspreises |
Energieausweis | Pflichtdokument | 50 – 200 € |
Vorfälligkeitsentschädigung | Bei vorzeitiger Ablösung eines Kredits | Variabel (je nach Restlaufzeit des Kredits) |
Steuerliche Kosten | Spekulationssteuer (bei weniger als 10 Jahren Eigentum) | Abhängig vom Gewinn |
Obwohl ein Immobilienmakler eine Provision bekommt, solltest Du dennoch immer einen für Deinen Immobilienverkauf engagieren. Er erzielt nicht nur höhere Verkaufspreise, sondern hilft Dir auch dabei schneller und ohne rechtliche Risiken zu verkaufen.
Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie an?
Beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie können folgende Steuern anfallen:
- Umsatzsteuer: In der Regel 19 % auf den Verkaufspreis, es sei denn, es liegt eine Steuerbefreiung vor. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung kann die Umsatzsteuer auch an das Finanzamt abgeführt werden.
- Gewerbesteuer: Fällt an, wenn der Verkauf gewerblich erfolgt. Der Gewinn wird mit dem Gewerbesteuermessbetrag und dem Hebesatz der Gemeinde besteuert.
- Spekulationssteuer (Einkommensteuer): Wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkauft wird und ein Gewinn erzielt wird, muss dieser mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
- Körperschaftsteuer: Bei Besitz durch eine Kapitalgesellschaft fällt 15 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn an, zusätzlich kann Gewerbesteuer hinzukommen.
In jedem Fall sollten die steuerlichen Auswirkungen mit einem Steuerberater besprochen werden.
Wie berechnet sich der Veräußerungsgewinn bei Immobilien?
Der Veräußungsgewinn bei Immobilien berechnet sich als Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Beispiel:
- Verkaufspreis: 500.000 €
- Anschaffungskosten: 350.000 €
- Renovierungskosten: 30.000 €
- Verkaufsnebenkosten: 10.000 €
Veräußungsgewinn = 500.000 € – 350.000 € – 30.000 € – 10.000 € = 110.000 €
Dieser Gewinn unterliegt der Spekulationssteuer (bei Verkäufen innerhalb von 10 Jahren) oder der Einkommensteuer, je nach den steuerlichen Regelungen.
Muss der Gewinn beim Hausverkauf als Einkommen versteuert werden?
Der Gewinn aus dem Hausverkauf muss nur dann versteuert werden, wenn Du die Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkauft hast oder der Verkauf gewerblich erfolgt. Bei längerer Haltedauer oder Eigennutzung entfallen die Steuern auf den Gewinn.
Welche Steuern fallen bei einem geerbten Haus an?
- Erbschaftsteuer ist fällig, aber es gibt hohe Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad.
- Spekulationssteuer kann anfallen, wenn Du das geerbte Haus innerhalb von 10 Jahren mit Gewinn verkaufst, es sei denn, Du hast es selbst genutzt.
- Grunderwerbsteuer fällt in der Regel nicht an, es sei denn, es gibt eine Eigentumsübertragung im Rahmen des Verkaufs.
- Grundsteuer ist weiterhin zu zahlen.
Welche Steuern fallen bei einem geschenkten Haus an?
- Schenkungsteuer muss in vielen Fällen bezahlt werden, allerdings gibt es großzügige Freibeträge.
- Spekulationssteuer wird nur dann fällig, wenn das geschenkte Haus innerhalb von 10 Jahren mit Gewinn verkauft wird und es nicht selbst genutzt wurde.
- Grunderwerbsteuer fällt in der Regel nicht an, es sei denn, es gibt Änderungen im Eigentum oder eine Teilveräußerung.
- Grundsteuer bleibt weiterhin bestehen.
Wie lange ist die Spekulationsfrist?
Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre bei Immobilien, die nicht selbst genutzt werden. Wenn Du eine Immobilie innerhalb dieser 10 Jahre nach dem Erwerb verkaufst und dabei einen Gewinn erzielst, musst Du diesen Gewinn mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.
Ausnahmen von der Spekulationssteuer:
1. Eigennutzung: Wenn Du die Immobilie mindestens im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davor selbst zu Wohnzwecken genutzt hast, ist der Gewinn steuerfrei, auch wenn Du die Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkaufst.
2. Haltedauer von mehr als 10 Jahren: Wenn Du die Immobilie länger als 10 Jahre hältst, fällt keine Spekulationssteuer an, auch wenn Du sie verkaufst und einen Gewinn erzielst.
Die 10 Jahre beginnen mit dem Tag der Anschaffung oder der Fertigstellung (bei Neubauten).
Wie werden Verluste beim Immobilienverkauf steuerlich gehandhabt?
Verluste beim Immobilienverkauf können unter bestimmten Bedingungen steuerlich berücksichtigt werden. Die genaue Behandlung hängt davon ab, ob Du die Immobilie privat oder gewerblich verkauft hast.
- Private Verluste aus dem Verkauf einer Immobilie (z. B. Eigenheim) sind steuerlich nicht absetzbar.
- Gewerbliche Verluste können mit anderen gewerblichen Einkünften verrechnet werden.
- Verluste aus Spekulationsgeschäften (Verkauf innerhalb von 10 Jahren) sind steuerlich nicht relevant.
Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es beim Verkauf eines unbebauten Grundstücks?
Der Hauptunterschied zwischen einem bebauten und einem unbebauten Grundstück beim Verkauf liegt in den steuerlichen Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Spekulationssteuer gemäß § 23 EStG.
Bebautes Grundstück:
Hier gilt ebenfalls die 10-Jahres-Frist. Allerdings kann der Verkauf steuerfrei sein, wenn das Gebäude innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Verkauf zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder im Jahr des Verkaufs und den beiden Vorjahren überwiegend selbst genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
Unbebautes Grundstück:
Der Gewinn aus dem Verkauf eines unbebauten Grundstücks ist steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf weniger als 10 Jahre beträgt. Es gibt keine Ausnahme durch Nutzung, da das Grundstück unbebaut ist.
Fazit
Beim Immobilienverkauf können je nach Situation verschiedene Steuern anfallen, wie die Spekulationssteuer. Entscheidend sind dabei Faktoren wie die Haltedauer, die Nutzung der Immobilie und mögliche steuerliche Ausnahmen. Eine gründliche Prüfung und gegebenenfalls die Beratung durch einen Experten helfen, die Steuerlast zu minimieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
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