In Hamburg ist die Maklerprovision ein entscheidender Faktor beim Kauf oder der Vermietung einer Immobilie. Doch wer muss die Maklercourtage zahlen und wie hoch fällt sie aus?
In diesem Artikel erfährst Du, was die Maklerprovision genau ist, wie sie sich in Hamburg zusammensetzt und wer letztendlich dafür aufkommt. So bist Du bestens informiert und vermeidest unerwartete Kosten beim Immobilienverkauf.
Was genau ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision (auch Maklercourtage genannt) ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsdienstleistung erhält. Sie wird fällig, wenn durch seine Tätigkeit ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Die Höhe der Provision hängt von der Art der Immobilie, dem Standort und manchmal auch der Vereinbarung zwischen den Parteien ab.
Wer zahlt die Maklerprovision in Hamburg und wie hoch ist sie?
1. Maklerprovision beim Verkauf (seit 2020)

Seit Dezember 2020 gibt es in Deutschland eine klare Regelung zur Maklerprovision beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern: Die Provision muss immer gleichmäßig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden.
Wie wird die Maklerprovision berechnet?
- Gesamte Provision: Maximal 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.).
- Aufteilung: Die Maklerprovision wird zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Beide zahlen also jeweils 3,57 % des Kaufpreises.
Diese Regelung sorgt für mehr Transparenz und Fairness auf dem Immobilienmarkt. Dennoch können je nach Immobilientyp und individueller Vereinbarung Unterschiede auftreten.
Bei Vermietung

Beim Mieten einer Immobilie in Hamburg gilt das Bestellerprinzip:
- Beauftragt der Vermieter den Makler, trägt er auch die Maklerprovision.
- Die Provision beträgt in der Regel zwei Nettokaltmieten plus MwSt., also insgesamt ca. 2,38 Monatsmieten.
- Mieter zahlen keine Maklerprovision, es sei denn, sie haben den Makler selbst beauftragt.
Dank des Bestellerprinzips müssen Mieter in Hamburg keine Maklergebühren zahlen, wenn der Vermieter den Makler engagiert – das schützt vor unnötigen Zusatzkosten.
Maklerprovision berechnen – so geht’s
Die Berechnung der Maklerprovision ist eigentlich ganz simpel. Hier ist ein Beispiel:
Kaufpreis: 500.000 €
Provisionssatz: 3,57 % des Kaufpreises
Maklerprovision: 500.000 € x 3,57/100 = 17.850 €
Wie hoch die Maklerprovision in Deinem Fall sein wird, hängt natürlich von dem Verkaufspreis Deiner Immobilie ab. Wie viel Dein Haus oder Deine Wohnung wert ist, kannst Du hier kostenlos ermitteln:
Hamburg im Vergleich zu NRW, Niedersachsen und anderen
Die Regelungen zur Maklerprovision gelten grundsätzlich bundesweit einheitlich, also auch in Hamburg, Nordrhein-Westfalen (NRW) und Niedersachsen. Das betrifft vor allem zwei Kernpunkte: das Bestellerprinzip bei Mietobjekten und die geregelte Aufteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf.
Trotz dieser Einheitlichkeit gibt es Unterschiede, die je nach Immobilienart und individuellen Vereinbarungen variieren können. Während in Hamburg die Kaufprovision meist bei 6,25 % des Kaufpreises (jeweils 3,125 % für Käufer und Verkäufer) liegt, sind es in NRW und Niedersachsen oft bis zu 7,14 % (je 3,57 % für beide Parteien).
Auch beim Mietmarkt gibt es regionale Unterschiede: In Städten wie Hamburg und Düsseldorf ist die Nachfrage hoch, was oft zu höheren Mieten führt – das Bestellerprinzip sorgt hier aber dafür, dass Mieter nur zahlen müssen, wenn sie den Makler selbst beauftragen.
FAQ: Häufige Fragen zur Maklerprovision
Was ist eine übliche Maklerprovision in Hamburg?
In Hamburg beträgt die übliche Maklerprovision beim Immobilienkauf insgesamt 6,25 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.). Diese wird in der Regel jeweils zur Hälfte zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass beide 3,125 % zahlen.
Beispiel für die Maklerprovision in Hamburg:
Angenommen, eine Eigentumswohnung in Hamburg wird für 500.000 € verkauft.
- Gesamte Maklerprovision (6,25 %, da sie in Hamburg oft unterm Satz von 7,14 % liegt): 31.250 €
- Anteil für den Käufer (3,125 %): 15.625 €
- Anteil für den Verkäufer (3,125 %): 15.625 €
Maklerprovision bei Vermietung:
Beim Mieten einer Immobilie gilt das Bestellerprinzip. Das bedeutet: Der Mieter zahlt nur dann, wenn er den Makler selbst beauftragt. Beauftragt der Vermieter den Makler, zahlt er die Provision. Diese entspricht in der Regel zwei Nettokaltmieten zzgl. 19 % MwSt.
Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde – vorausgesetzt, die Tätigkeit des Maklers war maßgeblich für den erfolgreichen Verkauf.
Wichtig ist, dass dies vorher schriftlich vereinbart wurde und der Makler seine vertraglich zugesicherten Leistungen tatsächlich erbracht hat.
Was ist in der Maklerprovision enthalten?

Die Maklerprovision umfasst in der Regel das komplette Servicepaket – vom unterzeichneten Maklervertrag bis hin zum erfolgreichen Notartermin.
Dazu gehören verschiedene Leistungen wie die Preiseinschätzung, die Erstellung eines hochwertigen Exposés, die Bearbeitung von Anfragen, das Organisieren und Durchführen von Besichtigungen, das Führen von Preisverhandlungen, die Beschaffung und Aufbereitung aller verkaufsrelevanten Dokumente, die Vorbereitung eines Kaufvertragsentwurfs bei einem konkreten Interessenten, die Bonitätsprüfung potenzieller Käufer sowie die finale Übergabe der Immobilie.
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Lässt sich die Maklerprovision von der Steuer absetzen?
Ja, die Maklerprovision kann unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden, allerdings hängt dies davon ab, in welchem Kontext die Provision gezahlt wird. Beim Verkauf einer privat genutzten Immobilie kann die Maklerprovision jedoch nicht steuerlich geltend gemacht werden.
1. Absetzung der Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie

Wenn du eine Immobilie für den Eigenbedarf kaufst, kannst du die Maklerprovision nicht direkt von der Steuer absetzen. Sie zählt zu den Anschaffungskosten der Immobilie und kann erst beim späteren Verkauf steuerlich berücksichtigt werden – sie fließt also in den ursprünglichen Kaufpreis ein und kann die Berechnung der Steuer beeinflussen.
Anders sieht es aus, wenn die Immobilie vermietet oder gewerblich genutzt wird. In diesen Fällen kannst du die Maklerprovision steuerlich geltend machen:
- Bei gewerblich genutzten Immobilien: Hier zählt die Maklerprovision zu den Betriebsausgaben und kann in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
- Bei vermieteten Immobilien: Die Provision zählt zu den Werbungskosten und kann im Jahr des Kaufs steuerlich abgesetzt werden.
2. Absetzung der Maklerprovision bei der Vermietung

Wenn Du als Mieter die Maklerprovision gezahlt hast, kannst du diese normalerweise nicht von der Steuer absetzen. Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn du die Wohnung beruflich nutzt (z.B. als Arbeitszimmer), dann könnten Teile der Kosten als Werbungskosten absetzbar sein.
Fazit
Die Maklerprovision in Hamburg richtet sich nach den bundesweiten gesetzlichen Vorgaben. Beim Immobilienkauf teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten jeweils zur Hälfte, sodass beide in der Regel 3,57 % des Kaufpreises zahlen.
Im Mietrecht gilt das Bestellerprinzip: Beauftragt der Vermieter den Makler, muss er auch die Kosten übernehmen. Diese Regelungen sorgen für mehr Transparenz und Fairness auf dem Immobilienmarkt, wobei es je nach Immobilientyp und individueller Vereinbarung gelegentlich Unterschiede geben kann.
Ein Makler lohnt sich in jedem Fall: Wir kümmern uns um alle notwendigen Dokumente, organisieren und führen Besichtigungen durch und begleiten Dich bis zum Notartermin – für einen reibungslosen und erfolgreichen Verkauf.
Dank unserer Erfahrung erzielen wir für Deine Immobilie den bestmöglichen Preis, sodass sich der Verkauf für Dich trotz Maklerprovision wirtschaftlich auszahlt.