In Bayern ist die Maklerprovision ein entscheidender Faktor beim Kauf oder der Vermietung einer Immobilie. Doch wer muss die Maklercourtage zahlen und wie hoch fällt sie aus? In diesem Artikel klären wir, was eine Maklerprovision genau ist, wie sie sich in Bayern zusammensetzt und wer letztendlich dafür aufkommt. Erfahre alles, was Du wissen musst, um bei Deinem Immobilienverkauf keine bösen Überraschungen zu erleben.
Wer zahlt die Maklerprovision in Bayern und wie hoch ist sie?
1. Maklerprovision beim Verkauf (seit 2020)

Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern in Deutschland, dass die Maklerprovision immer gleich aufgeteilt werden muss. Die Provision wird folgendermaßen geregelt:
- Provision insgesamt: Maximal 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.).
- Aufteilung: Die Provision muss zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden, also jeweils 3,57 % für den Käufer und den Verkäufer.
Diese Regelung gilt unabhängig davon, wer den Makler beauftragt hat. Käufer und Verkäufer teilen sich also die Kosten der Maklergebühr.
2. Maklerprovision bei der Vermietung

Beim Mieten einer Immobilie in Bayern gilt das Bestellerprinzip:
- Wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat, trägt der Vermieter die Maklerprovision.
- Die Provision beträgt in der Regel zwei Monatsmieten zzgl. MwSt., also insgesamt etwa 2,38 Monatsmieten.
- Der Mieter zahlt keine Maklerprovision, es sei denn, er hat den Makler selbst beauftragt.
Das Bestellerprinzip sorgt dafür, dass der Vermieter für die Kosten der Maklervermittlung aufkommt, was Mieter vor unangemessenen Gebühren schützt.
Maklerprovision berechnen – so geht’s
Die Maklerprovision zu berechnet ist eigentlich ganz simpel. Hier ist ein Beispiel:
Kaufpreis: 500.000 €
Provisionssatz: 3,57 % des Kaufpreises
Maklerprovision: 500.000 € x 3,57/100 = 17.850 €
Wie hoch die Maklerprovision in Deinem Fall sein wird, hängt natürlich von dem Verkaufspreis Deiner Immobilie ab. Wie viel Dein Haus oder Deine Immobilie wert ist, kannst du hier kostenlos ermitteln:
Überblick: Maklerprovisionen in Deutschland
Die Gesetzgebung zur Maklerprovision gilt grundsätzlich für ganz Deutschland und ist bundesweit einheitlich. Die wichtigsten Regelungen, wie das Bestellerprinzip und die geregelte Aufteilung der Maklerprovision beim Kauf von Immobilien, betreffen alle Bundesländer gleichermaßen.
Es gibt jedoch einige Aspekte, die je nach Immobilienart und Vereinbarung zwischen den Parteien variieren können.
Immobilientyp | Maklerprovision | Wer zahlt? |
---|---|---|
Kauf einer Eigentumswohnung oder Einfamilienhauses | 7,14 % des Kaufpreises (max.) | 3,57 % für Käufer, 3,57 % für Verkäufer |
Kauf anderer Immobilien | Individuell, oft 3,57-7,14 % des Kaufpreises (max.) | Verhandelbar |
Mieten (Wohnimmobilien) | 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. | Meist Vermieter (nach Bestellerprinzip) |
Mieten (gewerblich) | Individuell, häufig 3-6 Monatsmieten | Meist der Mieter (oder Verhandlung) |
Wer übernimmt die Maklerprovision bei einem Mehrfamilienhaus?

„Die Frage, wer die Maklerprovision übernimmt, ist besonders bei Mehrfamilienhäusern ein wichtiger Punkt im Verkaufsprozess. Anders als bei Einfamilienhäusern und Wohnungen gibt es hier keine gesetzlich vorgegebene Regelung zur Verteilung der Kosten. Die Parteien – also Verkäufer und Käufer – sind in ihrer Entscheidung frei und können individuell im Maklervertrag festlegen, wer die Provision trägt.“
– Kariem Taher
Kaufberater
In der Praxis gibt es verschiedene Modelle:
- Verkäufer trägt die Kosten: Diese Variante kann den Verkaufsprozess beschleunigen, da der Käufer von zusätzlichen Kosten entlastet wird und sich stärker auf den Kaufpreis konzentrieren kann.
- Käufer trägt die Kosten: Hierbei wird die Provision allein dem Käufer auferlegt, was in Märkten mit hoher Nachfrage häufig vorkommt.
- Geteilte Provision: Eine faire Kostenverteilung, bei der Verkäufer und Käufer jeweils einen Anteil tragen, ist ebenfalls möglich. Dieses Modell ähnelt der Regelung bei Einfamilienhäusern, jedoch ohne gesetzliche Verpflichtung.
FAQ: Die häufigsten Fragen zur Maklerprovision
Ist die Maklerprovision gesetzlich geregelt?
Ja, die Maklerprovision ist in Deutschland gesetzlich geregelt, insbesondere durch das Gesetz zur Regelung der Maklerprovision beim Kauf von Immobilien (Maklergesetz), das am 23. Dezember 2020 in Kraft trat.
Die wichtigsten Regelungen zur Maklerprovision betreffen insbesondere den Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern:
- Aufteilung der Maklerprovision: Seit 2020 müssen die Maklerkosten beim Verkauf von Immobilien zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden, wenn der Makler von beiden Parteien beauftragt wird. Jede Partei zahlt in der Regel 3,57 % des Kaufpreises, sodass die Gesamtprovision 7,14 % (inkl. MwSt.) beträgt.
- Vermietung: Beim Mieten einer Immobilie gilt das Bestellerprinzip. Hier muss derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Provision zahlen. In der Regel ist dies der Vermieter, der die Maklerkosten trägt, wenn er den Makler zur Vermittlung der Mietwohnung engagiert hat. Die Provision für den Makler beträgt üblicherweise zwei Monatsmieten zzgl. MwSt..
Die gesetzliche Regelung sorgt dafür, dass sowohl beim Kauf als auch bei der Vermietung von Immobilien Klarheit über die Verteilung der Maklergebühren herrscht.
Lässt sich die Maklerprovision verhandeln?

„Grundsätzlich ist die Maklerprovision mit dem Makler immer verhandelbar. 3%, bzw. 3,57% entspricht den Marktgegebenheiten. Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern verlangt das Gesetz seit 2020, dass die Provision immer gleich aufgeteilt werden muss. Das heißt 50% zahlt der Käufer und 50% der Verkäufer, hier gibt es keinen Verhandlungsspielraum, daran sind wir als Makler gebunden.“
– David Owusu
Geschäftsführer
Was beinhaltet die Maklerprovision?

Die Maklerprovision beinhaltet normalerweise das Servicepaket vom unterzeichnetem Vertrag bis hin zum erfolgreichen Notartermin.
Darunter fallen einzelne Aufgabenbereiche wie die Erstellung einer Preiseinwertung, Exposéerstellung, Abarbeiten von Anfragen, Terminieren und Durchführen der Besichtigungsterminen, Führen der Preisverhandlungen, Aufbereitung der verkaufsrelevanten Dokumente, Vorbereitung eines Kaufvertragsentwurf bei konkretem Kaufinteressenten, Bonitätsprüfung der Kaufinteressenten und die Übergabe der Immobilie.
Wir von David&Jaques stechen zu all diesen Punkten durch besondere Leistungen heraus wie: Engagieren eines professionellen Fotografen auf unsere Kosten (ca. 450€), einholen wirklich aller verkaufsrelvanter Dokumente und wir übernehmen auch hier auftretende Kosten wie zB. eine Bereitstellungsgebühr von Hausverwaltung oder Ämtern (bis zu 150€).
Zudem erhälst Du als Verkäufer von uns regelmäßige Updates zum Verkaufsprozess (min. einmal pro Woche), sodass Du immer über Stand der Vermarktung informiert bist. Nicht zuletzt übernehmen wir die ganze Kommunikation mit Käufern, Mietern, Entrümpelungsunternehmen, Gärtner, etc.
Wir erarbeiten eine individuelle Marketing-Strategie (inkl. Social-Media Content), die genau zu Deiner Immobilie passt. Denn für uns steht Deine Zufriedenheit und ein reibungsloser Ablauf an erster Stelle.
Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird nach notariell beurkundetem Kaufvertrag fällig (die Leistung des Maklers muss ursächlich für den schlussendlichen Verkauf gewesen sein).
Im Vorhinein muss das natürlich schriftlich festgehalten sein und der Makler muss seinen Leistungen nachgekommen sein.
Lässt sich die Maklerprovision von der Steuer absetzen?
Ja, die Maklerprovision kann unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden, allerdings hängt dies davon ab, in welchem Kontext die Provision gezahlt wird.
1. Absetzung der Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie

Wenn Du eine Immobilie für die eigene Nutzung kaufst, kannst Du die Maklerprovision nicht direkt von der Steuer absetzen. Sie gehört zu den Anschaffungskosten der Immobilie, die beim späteren Verkauf berücksichtigt werden können (d.h., sie fließt in den Kaufpreis ein und könnte beim Verkauf als Teil der Steuerberechnung relevant werden).
Wenn die Immobilie jedoch vermietet oder geschäftlich genutzt wird, kannst Du die Maklerprovision als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen:
- Bei vermieteten Immobilien: Die Maklerprovision für den Kauf einer vermieteten Immobilie zählt zu den Werbungskosten und kann im Jahr des Kaufs steuerlich geltend gemacht werden.
- Bei gewerblich genutzten Immobilien: Auch hier zählt die Maklerprovision zu den Betriebsausgaben und ist sofort absetzbar.
2. Absetzung der Maklerprovision bei der Vermietung

Wenn Du als Mieter die Maklerprovision gezahlt hast, kannst du diese normalerweise nicht von der Steuer absetzen. Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn du die Wohnung beruflich nutzt (z.B. als Arbeitszimmer), dann könnten Teile der Kosten als Werbungskosten absetzbar sein.
Fazit
Die Maklerprovision in Bayern folgt den bundesweiten gesetzlichen Regelungen. Beim Kauf von Immobilien teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen, was bedeutet, dass jede Partei in der Regel 3,57% des Kaufpreises zahlt.
Beim Mietrecht ist das Bestellerprinzip maßgeblich, wodurch der Vermieter die Maklerkosten trägt, wenn er den Makler beauftragt hat. Insgesamt sorgen diese Vorschriften für mehr Klarheit und Fairness auf dem Immobilienmarkt in Bayern, wobei es je nach Art der Immobilie und der Vereinbarung zwischen den Parteien gelegentlich zu Abweichungen kommen kann.
Grundsätzlich lohnt es sich immer, einen Makler zu engagieren. Wir übernehmen von der Beschaffung aller fehlenden Unterlagen über die Durchführung von Besichtigungen bis hin zum Notartermin alles, was für einen erfolgreichen, stressfreien Verkauf notwendig ist.
Durch unsere Erfahrung können wir Deine Immobilie zum bestmöglichen Preis verkaufen, sodass sich das Ganze für Dich trotz Maklergebühr wirtschaftlich lohnt.