Wohngebäudeversicherung – Übernahme nach Immobilienverkauf?

10 Feb. 2022 | Allgemein

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung gehört zu den unverzichtbaren Versicherungen eines jeden Immobilienbesitzers. Doch was passiert, wenn Du für Deine vier Wände einen neuen Besitzer suchst? Übernimmt der neue Eigentümer Deine Versicherung? Musst Du eine Kündigungsfrist einhalten? Vielleicht beschäftigen Dich gerade genau diese Fragen. Wir geben Dir alles wissenswerte mit an die Hand, damit Du mit diesem Thema vertraut bist.

Kurz und knapp – Was genau beinhaltet eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt Dich als Eigentümer vor großen Schadensereignissen. Da eine Immobilie einen beachtlichen Wert aufweist und einem Menschen die Existenz sichern kann, verfügt fast jeder Immobilienbesitzer heutzutage über eine Gebäudeversicherung. Allerdings ist sie für einen Eigentümer nicht verpflichtend. 

In der Regel sind folgende Gefahren abgedeckt:

  • Feuer 
  • Sturm (ab Windstärke 8) 
  • Hagel 
  • Blitzschlag, Explosion, Implosion 
  • Leitungswasser (z.B. geplatzte Wasserrohre)
  • Überspannung

Die Versicherung kommt für alle Schäden auf, die am Gebäude und am festen Inventar entstehen, wie beispielsweise der Einbauschrank oder der verlegte Fußboden. Aber sie deckt nicht alle Risiken ab. Wer sich zusätzlich vor Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Lawinen oder auch Erdbeben absichern möchte, kann zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen. 

 

Was passiert mit Deiner Wohngebäudeversicherung bei einem Immobilienverkauf?

Hier kommt das in §95 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) zum Einsatz. Dieses Gesetz besagt, dass bei einem Verkauf einer Immobilie nicht nur das Eigentum an dem Gebäude an den zukünftigen Käufer übergeht, sondern auch die vom Verkäufer abgeschlossene Wohngebäudeversicherung. 

Warum ist das so?

Stell Dir vor, Du verkaufst Deine Immobilie und der Versicherungsanspruch erlischt direkt nach der Vertragsunterzeichnung. Der neue Käufer schließt möglicherweise nicht direkt im Anschluss eine neue Versicherung ab. Wenn in dieser Überbrückungszeit ein Schaden entsteht, wäre die Immobilie nicht abgesichert. Das Gesetz schließt also diese Versicherungslücke und verhindert, dass dem neuen Käufer durch eine Schadensgefahr die Existenz entzogen wird. Natürlich wird der Käufer nur vor Schäden bewahrt, die in Deinem Vertrag auch Vertragsgegenstand waren. 

Wann genau geht die Versicherung an den Käufer über?

Nachdem Du Dich mit dem Käufer geeinigt hast und ihr einen Kaufvertrag beim Notar abgeschlossen habt (Siehe dazu: Die Vorbereitung auf den Notartermin – Schritt für Schritt einfach erklärt), folgt der Eigentümerwechsel durch die Eintragung in das Grundbuch. Erst mit dieser Eintragung gehen alle Rechte und Pflichten der Wohngebäudeversicherung auf den Käufer über.

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  • Musst Du als Eigentümer etwas Wichtiges beachten?

    Da Du nach der Grundbucheintragung weder Eigentümer der Immobilie noch Versicherungsnehmer bist, bedarf es keiner zusätzlichen Kündigung des

    bestehenden Vertrages. Achte darauf, dass Du dem neuen Eigentümer die vollständigen Versicherungsunterlagen aushändigst und ihr Euch einigt, wer die Versicherung über die Veräußerung informiert. Laut §97 VVG kann die sogenannte Veräußerungsanzeige sowohl vom Verkäufer, als auch vom Käufer vorgenommen werden. In der Regel reicht hier ein formloses Schreiben mit den wichtigsten Informationen (Versicherungsscheinnummer, Adresse, etc.). Im Anschluss wird eine schriftliche Vertragszusage von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt. 

    Wie kommst Du an Deine Versicherungsunterlagen, wenn Du sie nicht mehr auffinden kannst?

    Im Laufe des Lebens sammelt jeder Mensch unfassbar viele Unterlagen an. Da kann es vorkommen, dass gewisse Dokumente nicht mehr aufzufinden sind, wie zum Beispiel der Versicherungsschein. Keine Panik! Du kannst den Schein auf verschiedenen Wegen neu anfordern. 

    Telefonisch: Häufig reicht bereits ein Anruf beim Kundendienst Deiner Versicherungsgesellschaft aus. (Versicherungsnummer bereithalten)

    Per Post: Du kannst Deinem Versicherer durch ein formloses Schreiben über den Verlust in Kenntnis setzen und um Ersatzunterlagen bitten. 

    Online: Bei manchen Versicherungsunternehmen kannst Du über ein Online-Kontaktformular nachfragen. 

    Kleiner Tipp: Lege Dir für die Zukunft einen Ordner mit allen Versicherungsunterlagen an und hefte jedes Dokument direkt ein. Dadurch vermeidest Du jegliches Papierchaos und findest schneller die gesuchten Unterlagen. 

    Zum Abschluss

    Dieser Artikel gibt Dir einen ersten guten Überblick, was Du bei einer Veräußerung in Bezug auf die Wohngebäudeversicherung beachten musst. Falls Du dazu weitere Fragen hast, gib uns gerne Bescheid, damit wir Dich unterstützen können.

    Gerne beraten wir Dich aber auch persönlich zu Deinem Vorhaben und können Dich entlasten, indem wir beispielsweise den Notartermin vorbereiten oder Deine Vertragsinhalte auf ihre Richtigkeit prüfen. Wir freuen uns, wenn Du Deinen Zielen durch unsere Hilfe einen Schritt näherkommen kannst. 

    Deine Vorteile im Überblick: 

    • Kostenlose Immobilienbewertung 
    • Durchschnittlich 4-8 Wochen Vermarktungszeit 
    • Standfest in der Preisverhandlung durch langjährige Erfahrung 
    • Umfangreiche Kundenkartei mit potenziellen Kaufinteressenten
    • Erstellung eines aussagekräftigen Exposés 
    • Durchführung der Besichtigungstermine 
    • Erprobtes Erfolgskonzept mit Notartermingarantie 
    • Bonitätsprüfung und Finanzierungsbestätigung 
    • Hilfe und Erstellung der vertraglichen Inhalte 
    • Anfertigung des Übergabeprotokolls

     

    Verkaufspreis:
    Exposé:
    Unterlagen:
    Verkaufsprozess:
    Erreichbarkeit:
    Verkaufsdauer:
    Verhandlung:
    Prüfung der Käufer:
    Kaufvertrag:
    Privatverkauf
    oft unter Wert verkauft
    oft unprofessionell und fehlende Angaben
    häufig unvollständig, fehlerhaft und kostspielig eingeholt
    auf gut Glück
    häufig unzureichend da kein Hauptfokus
    6 - 12 Monate
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    wird oft ausgelassen
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